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17. November 2012 - Stadt verliert Millionenstreit um Brückenbau |
Von Tobias Winzer Ein Gericht hat eine Klage gegen die Baufirmen der Waldschlößchenbrücke zurückgewiesen. Das Projekt wird nun wohl teurer. Die Waldschlößchenbrücke soll im März 2013 fertig sein. Die Summe, die die Stadt der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen (Arge) für das Projekt überweisen muss, dürfte nun etwas größer werden als bislang geplant. Der Grund: Die Stadt hat gestern eine empfindliche Niederlage vor dem Oberlandesgericht einstecken müssen. Die Kammer hat eine sogenannte Feststellungsklage zurückgewiesen. Eine Berufung ist nicht möglich. Bei dem Streit ging es um die Konsequenzen der Stahlbauvereinbarung von 2008. Darin gesteht die Stadt der Arge wegen gestiegener Stahlpreise Mehrkosten von 14,9Millionen Euro zu. Doch die Arge legte weitere Rechnungen über zwei Millionen Euro vor. Die Begründung: Der Brückenbau verzögerte sich, weil die Stadt eine Zusatzgenehmigung fürs Übersetzen des Mittelteils beantragen musste. Zudem wurde diese im Ganzen und nicht, wie einst geplant, in kleineren Teilen eingeschwommen. Die Stadt argumentierte, dass die Zusatzkosten bereits in der Stahlbauvereinbarung eingepreist waren. Man habe das Einschwimmen der Brücke in Auftrag gegeben, aber nicht die Technologie dafür. Das Gericht sah das anders. Man sei zur Überzeugung gelangt, „dass die Parteien sich doch über den Einschwimmvorgang verständigt haben“, heißt es in einer Mitteilung. Zwar entschied das Gericht explizit nicht, ob die Stadt jetzt auch die angezeigten Mehrkosten tragen muss, nach dem Urteil scheint das aber wahrscheinlich. Die Stadt rechnet derzeit mit Gesamtkosten von 181 Millionen Euro. Darin ist nach früheren Mitteilungen ein Puffer für Zusatzforderungen eingerechnet. Neben den zwei Millionen Euro sind noch weitere zehn Millionen Euro zwischen Stadt und Arge strittig. Es ist davon auszugehen, dass die Kostenfrage erst nach dem Ende der Bauarbeiten und nach der Präsentation der Schlussrechnung geklärt werden kann. Ein weiterer Rechtsstreit droht. Die Stadt teilte gestern mit, dass erst das schriftliche Urteil abgewartet werde, bevor Entscheidungen über die weitere Verfahrensweise getroffen werden können. Das Gericht habe aber keine Entscheidung getroffen, die bedeute, dass die Stadt die geforderten Mehrkosten zwingend zu tragen habe. Die Vertreter der Arge wollten sich nicht zu dem Urteil äußern. Die Kosten des Verfahrens, die die Stadt übernehmen muss, stehen noch nicht fest, weil unter anderem das Gericht den Streitwert noch nicht festgestellt hat. Sächsische Zeitung, 16. November 2012 |