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12. April 2012 - Endlos-Streit um die Dresdner Waldschlößchenbrücke: 66 Verfahren seit 2004 |
Dresden. Der Bau ist bald fertig, aber das juristische Hickhack geht weiter: Erst im Dezember hat Sachsens Oberverwaltungsgericht die Klagen von drei Naturschutzverbänden gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke zurückgewiesen. Doch die Bautzener Richter ließen eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu, auch wenn der Senat die von den Naturschützern vorgebrachten Einwände gegen den Bau nicht für überzeugend hielt. Nach Auskunft der Stadt hat es seit 2004 vor Gericht 66 Verfahren zur Waldschlößchenbrücke gegeben. Wie viel das den Steuerzahler bislang gekostet hat – dazu konnten weder Stadt noch Aufsichtsbehörde konkrete Angaben machen. Aber wenn man alle Arbeitsleistungen der Rechtsämter plus Gutachten zusammenziehen würde, ginge der Betrag wohl in die Hundertausende, so Stadtsprecher Kai Schulz. Die Stadt selbst war nur von neun Klagen betroffen, Forderungskosten beziffert Schulz auf insgesamt 23.200 Euro. Den Löwenanteil hat die Rechtsabteilung der Landesdirektion (LD) im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zu stemmen. Doch laut LD-Sprecher Holm Felber sind die Kosten nie gesondert erfasst worden. rare DNN-Online, 11. April 2012 Weniger wird mehr Verfahren um Verfahren steigen die Kosten immer weiter. Die Klagen hätten vermieden werden können, wenn die Stadt und Landesdirektion im Planfeststellungsverfahren gleich alle zu beachtenden Schritte und Prüfungsverfahren eingeleitet hätte. Dann wäre auch vom Steuergeld mehr für dringende Maßnahmen, wie Brückensanierungen, Schulen, Kitas und sinnvolle Projekte, wie etwa die Stadtbegrünung, übrig. Dies ist nicht passiert und so müssen im Nachhinein neben den Gerichtskosten auch die Ausgleichsmaßnamen getragen werden. Es bleibt zu hoffen, dass bei zukünftigen Projekten gleich gewissenhaft geprüft, geplant und auf den Natur- und Artenschutz geachtet wird. Der Erhalt der Natur kann nur gelingen, wenn jeder bei sich vor Ort deren Schutz ernst nimmt, denn die Summe der „halb-so-schlimmen“ Eingriffe ist die Hauptursache des weltweiten Artensterbens. Die Naturschutzgesetze bilden dabei den Minimalrahmen. Über diesen Rahmen hinaus engagieren sich Verbände wie die GRÜNE LIGA mit ihren ehrenamtlichen Mitstreitern in Biotoppflege- und Artenschutzprojekten sowie bei der Umweltbildung für Kinder und Erwachsene. Die Bausumme von ursprünglich geplanten 157 Mio. Euro ist inzwischen auf 181 Mio. Euro angewachsen. Über diese Entwicklung bei einem öffentlich finanzierten Bauwerk staunt eigentlich fast niemand mehr. Die Kostensteigerung bei der Waldschlößchenbrücke ist im wesentlichen durch Fehlplanungen (Baustop 2010) und angeblich durch Bauverzögerungen aufgrund der harten Wintermonate entstanden. Mehrkosten aufgrund der Klagen der Naturschutzverbände sind gering. Zitat Pressemitteilung vom 10. April 2012 auf Dresden.de: “Man muss als Planungsträger oder Bauherr einfach wissen, dass Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu rechtlichen Konsequenzen führen”, sagt Kerstin Zimmermann, Abteilungsleiterin im Amt für Wirtschaftsförderung. “Unsere Aufgabe ist es, möglichen Baustopps vorzubeugen, indem wir die Wirtschaft für das Thema Artenschutz sensibilisieren und über die Bestimmungen aufklären.” Bereits vor den Planungen sollten die Bauverantwortlichen gemeinsam mit den zuständigen Behörden ermitteln, ob und in welchem Umfang Prüfungen zum Artenschutz notwendig sind. Während der Planungsverfahren sollten sie untersuchen lassen, welche Maßnahmen sich zur vorgezogenen Kompensation eignen. Gegebenenfalls können sie so artenschutzrechtliche Verbote erfolgreich abwenden. Das bedeute kein Abwägen zwischen menschlichen Wünschen und tierischen Bedürfnissen: “Wir möchten nicht nur über die rechtlichen Aspekte informieren, sondern auch darüber aufklären, dass die Auflagen keine Willkür der Genehmigungsbehörden sind, sondern eine Folge des strengen Artenschutzes”. |