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20. Juli 2011 - Der Natur zu ihrem Recht verholfen |
Bundesverwaltungsgericht erklärt Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung Freiberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute zur Klage des BUND LV Sachsen e.V. gegen den Bau der Ortsumfahrung B173/B101 Freiberg sein Urteil gesprochen und den betreffenden Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. „Als ›Anwalt der gefährdeten Natur‹ haben wir diesen Beschluss natürlich mit großer Freude und Genugtuung aufgenommen” so Wolfgang Riether, Landesgeschäftsführer. „Durch Aktionen und Spenden haben zahlreiche Unterstützer und Sympathisanten aus Freiberg und Umgebung uns in dieser Sache bestärkt, dafür an dieser Stelle auch einen herzlichen Dank.” Jahrelang hat die Landesdirektion Chemnitz die Hinweise und Einwendungen unserer anerkannten Naturschutzvereinigung ignoriert und dafür jetzt ihre Quittung erhalten, die leider der Steuerzahler begleichen muss. Es sollte nun auch der staatlichen Straßenbauverwaltung in Sachsen deutlich geworden sein, dass FFH-Gebiete nicht die stille Baulandreserve der Zukunft, sondern als Tabuzonen zu betrachten sind. Es sollte sich auch die Erkenntnis durchsetzen, dass es z.B. nicht genügt, 12 Fledermausarten in einem Waldgebiet festzustellen und ansonsten die Planung mit einigen naturschutz-kosmetischen Maßnahmen wie „Fledermauskästen” oder wenigen Metern „Überflughilfen” durchzudrücken. Auch wenn das die von der Straßenbauverwaltung „staatlich beauftragten” Gutachter glauben machen wollten. Und nicht zuletzt hat die ständige Einschränkung der gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte unserer anerkannten Naturschutzvereinigung durch die staatlichen Behörden auch keinen Erfolg gebracht. Was die Zukunft Freibergs angeht ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein guter Zeitpunkt, um Innezuhalten und die reale Situation vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der ökonomischen Verhältnisse objektiv und frei von lokalpatriotischen Wunschvorstellungen neu zu bewerten. Mit diesem Urteil erschließt sich jetzt die Möglichkeit, für Freiberg eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verkehrslösung zu finden. Es ist an der Zeit, dass verantwortungsvolle Politiker im Sinne des Gemeinwohls das Heft des Handelns in die Hand nehmen, um hier eine entsprechende Lösung anzuschieben. Politiker, die glauben mit einem Bagger Gesetze aushebeln zu können, sollten ihren Hut nehmen. Der BUND LV Sachsen e.V. ist jedenfalls bereit, auch an verkehrstechnischen Lösungen mitzuwirken, die dem Schutz von Natur und Landschaft und damit der Lebensqualität für den Menschen Rechnung tragen. „Heute wollen wir aber erst einmal in biblischen Worten gesprochen, den Sieg von David über Goliath genießen”. Ich bitte um Veröffentlichung und bedanke mich für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen |