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4. Dezember 2011 - Waldschlößchenbrücke, Berufungsverfahren der Grünen Liga beim OVG |
Nachdem die Umweltverbände Grüne Liga Sachsen, NABU und BUND beim Verwaltungsgericht Dresden mit ihrem Versuch scheiterten, das europäische Schutzgebiet der Elbe und das Weltkulturerbe vor irreparablen Schäden durch den Bau der Waldschlößchenbrücke zu bewahren, bot sich ihnen nun erstmals die Gelegenheit, ihre rechtlichen und naturschutzfachlichen Argumente dem 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vorzutragen. Die achttägige Verhandlung, die in sachlicher Atmosphäre unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Michael Raden stattfand, ließ offenbar werden, dass die Interessen des Naturschutzes für die Brückenplaner kaum eine Rolle spielten. Unabhängig davon, ob es das Ausmaß der Schädigung der geschützten Kies- und Sandbänke, der Flachlandmähwiesen und der die Elbe begleitenden Hochstaudenfluren oder die Intensität der Beeinträchtigung geschützter Tiere (Grüne Keiljungfer, Wachtelkönig, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Kleine Hufeisennase u.v.m.) betrifft, zeigte sich deutlich, dass keine sorgfältigen Untersuchungen, sondern allenfalls wenig realitätsgerechte Abschätzungen die Grundlage der Planung bildeten. Aussagen der Fachgutachter des beklagten Freistaates Sachsen, die darin gipfelten, dass die in den Elbwiesen lebenden Wachtelkönige ohnehin von Katzen gefressen würden und die Straße querende Fledermäuse den Fahrzeugen problemlos ausweichen könnten, weil ihnen solche Ausweichmanöver gelängen, wenn Kinder die Tiere mit ihren Pudelmützen zu fangen versuchten, trugen zur Erheiterung der Zuhörer bei, warfen aber auch ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der Argumente, mit denen der Beklagte die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus zu begründen versuchte. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem europäischen Naturerbe sieht anders aus. Auch die von den Verbänden vorgeschlagene und von Experten ausgearbeitete Tunnelvariante wurde vom Beklagten erkennbar nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gewürdigt. Während diese naturschonende Möglichkeit der Elbquerung noch im Planfeststellungsverfahren gleichsam „vom Tisch gewischt wurde“, setzte sich der Beklagte erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Frage auseinander, ob ein in offener Bauweise hergestellter Tunnel nicht doch die bessere Variante zur Herstellung eines Elbübergangs gewesen wäre. Der noch am vorletzten Tag der mündlichen Verhandlung vom Beklagten aufgebotene Fachgutachter konnte vor dem Hintergrund der zum Einschwimmen der Brücke erforderlichen umfangreichen Baggerungen in der Elbe allerdings nicht widerlegen, dass der Tunnelbau deutlich geringere Beeinträchtigungen verursacht hätte. Davon abgesehen hätten solche Überlegung vor Erteilung der Genehmigung des Brückenbaus, und nicht erst Jahre danach im gerichtlichen Verfahren angestellt werden müssen. Der Michail Sergejewitsch Gorbatschow zugeschriebene Satz, „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, könnte daher im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen seine unverminderte Aktualität erweisen.
04. Dezember 2011 GRÜNE LIGA Sachsen e.V. – Team Waldschlößchenbrücke |