Aktuelle Berichte
1. Oktober 2010 - Waldschlößchenbrücke – Aktueller Stand

Um zu verhindern, dass im Zuge der baulichen Maßnahmen zur Realisierung der Waldschlößchenbrücke gewichtige Beeinträchtigungen schutzwürdiger Lebensräume im Querungsbereich der Elbe hervorgerufen werden, bevor das Sächsische Oberverwaltungsgericht über ihre „Eilklage“ entschieden hat, haben die anerkannten Naturschutzverbände bei Gericht eine Zwischenverfügung beantragt. Obwohl das Oberverwaltungsgericht der Landeshauptstadt nun die Möglichkeit eröffnet hat, die im Elbuferbereich bereits in Angriff genommenen baulichen Maßnahmen (z.B. Anschüttungen, Setzen von Ankerpunkten) zu ihrem Abschluss zu bringen, sind die Verbände mit der jetzt getroffenen gerichtlichen Entscheidung nicht unzufrieden.

Die Richter des Oberverwaltungsgericht haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie noch vor Beginn der Baggerungen in der Elbe über die Eilklagen der Verbände befinden oder eine neuerliche Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung treffen werden. Auf diesem Wege ist sichergestellt, dass die schwerwiegenden baggerungsbedingten Beeinträchtigungen des ökologisch wertvollen Elbabschnitts nicht vorgenommen werden, bevor sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht nochmals mit der Angelegenheit befasst hat.