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30. September 2010 - Entscheidung über den Baustopp auf Freitag verschoben |
Am Mittwoch, den 29. September 2010 fand am OVG Bautzen eine Anhörung zum bestehenden „Hängebeschluss“ für die bereits begonnenen Bauarbeiten zum Einschwimmvorgang des Brückenmittelteils in der Elbe statt. Das Gericht hatte die Stadt per „Hängebeschluss“ (Baustopp) zwingen müssen, die Arbeiten einzustellen. Der Bitte des Gerichts mit den Bauarbeiten zu warten, hatte sich die Stadt verweigert. Angehört wurden die Positionen der Umweltverbände: mit der Fortführung der Bauarbeiten würden irreversible Tatsachen geschaffen, die das eigentliche Klageverfahren gegen die Brücke sinnlos machen würden. Die Stadt trug ihre Befürchtungen vor, dass durch den Baustopp Mehrausgaben entstehen. Zur Erinnerung: Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die Tunnelvariante mit der Begründung abgelehnt, dass bei ihrem Bau zu viel von den naturschutzfachlich wertvollen Schlammbänken in der Elbe in Anspruch genommen würden. Nun will die Stadt für den Brückenbau genau diese Schlammbänke wegbaggern, sogar in wesentlich größerem Umfang. Dieser Zusammenhang wird in der Berichterstattung durch die Medien konsequent verschwiegen! Die Umweltverbände und die Stadt fanden vor Gericht zu keiner einvernehmlichen temporären Lösung. Das Gericht will bis zum Freitag, den 01. Oktober 2010 entscheiden, ob der Hängebeschluß aufrechterhalten oder aufgehoben wird. |