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17. September 2010 - 8 Monate Verhandlungspause durch Baustopp

Jetzt muss das Oberverwaltungsgeicht endlich über die Berufung der Naturschutzverbände im Klageverfahren gegen die Waldschlößchenbrücke verhandeln.

Seit der Planfeststellung für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke 2004 versuchen die sächsischen Naturschutzverbände BUND, NABU und GRÜNE LIGA die Einhaltung von Naturschutzrecht mit gerichtlichen Mitteln durchzusetzen. Dabei sind sie in der äußerst unbequemen Position, dass die Verhandlung der Klage immer wieder über Monate und Jahre auf Eis liegt, während der Bau der Waldschlößchenbrücke im Naturschutzgebiet fast ohne Unterbrechung weitergeht.

Die Klage wurde am 15.4.2004 beim Verwaltungsgericht Dresdem eingereicht, verhandelt wurde die KLage mehr als 4 Jahre (!) später mit der abschlägigen Urteilsverkündung am 30.10.2008. Die schriftliche Urteilbegründung wurde den Naturschutzverbänden 4 Monate nach der Urteilverkündung am 27.2.2009 zugestellt.

Unmittelbar nach Sichtung und Bewertung der Urteilsbegründung legten die Naturschutzverbände am 26.3.2009 Berufung beim OVG gegen das Urteil des VG ein. Der Termin der mündlichen – und öffentlichen – Verhandlungen vor dem OVG wurde zunächst für den September 2009, dann aber für den Beginn des Jahres 2010 angekündigt. Aufgrund der fehlerhaften Planung der Stadt, der zu einem „freiwilligen“ Baustopp für den Mittelteil der Brücke führte, wurde die Verhandlung beim OVG solange aufgeschoben, bis die nachgebesserte Planung für den Mittelteil genehmigt ist. Das ist jetzt am 17.9.2010 erfolgt.

Damit kann nach 18 Monaten Wartezeit endlich beim OVG verhandelt werden. Die Naturschutzverbände stehen nach wie vor zu ihren Argumenten:

  • Bei einem derart massiven Eingriff in Schutzgebiete ist eine qualifizierte Alternativenprüfung zwingend erforderlich. Diese ist bis heute nicht erfolgt.
  • Auch die nachträglichen Prüfungen von Tunnelalternativen bleiben halbherzig. Sie wurden nur unter dem Druck der Gerichtsverfahren nachträglich erarbeitet. Dabei prüfen Stadt und Landesdirektion im geübten Zusammenspiel auch heute noch schlechte übersimensionierte Tunnelplanungen, obwohl schon seit Jahren qualifizierte Planungen für eine Tunnelvariante mit wenigen Eingriffen vorliegen.

Das ist nicht rechtens.

Mit der Genehmigung der Beinträchtigung weiterer Flächen steht das Projekt nun noch kritikwürdiger  auf dem gerichtlichen Prüfstand. Das OVG muss nun auch über die zusätzlichen Beeinträchtigungen urteilen.

Die aktuelle Genehmigung der Planungen für das Einschwimmen des Mittelteil der Brücke müssen von der Stadt Dresden jetzt 2 Wochen zur Einsicht ausgelegt werden. Alle Einwender haben Gelegenheit zu prüfen, inwieweit ihre Einwendungen berücksichtigt wurden. Eine weiterführende Möglichkeit gegen diese Planungen vorzugehenden hat der einzelne Dresdner Bürger allerdings nicht. Nur die Naturschutzverbände können bei rechtswidrigen Genehmigungen den Gerichtsweg einschlagen.