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18. Januar 2016 - Presseerklärung der Grünen Liga Sachsen e.V. zum Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.01.2016

Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat das heutige Urteil des Gerichtshofs mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis genommen und sieht sich dadurch in Ihrer Rechtsauffassung weitgehend bestätigt.

Insbesondere wurde durch die Luxemburger Richter bestätigt, dass die Stadt Dresden als Planungsträger der Brücke eine vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung hätte realisieren müssen, um Rechtssicherheit für ihr Vorhaben erlangen zu können. Weiterhin wurde deutlich gemacht, dass den wirtschaftlichen Kosten eines eventuell anstehenden Abrisses oder Umbaus der Brücke nicht die gleiche Bedeutung zukommt wie dem mit der Habitatrichtlinie verfolgten Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Dies ist ein deutliches Signal an all diejenigen, die glauben bauliche Aktivitäten z.B. in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten oder Lebensräumen europarechtlich geschützter Arten durchsetzen zu können. Insofern ist die Entscheidung vom heutigen Tag ein Meilenstein des Naturschutzes in Deutschland, der auch auf andere umstrittene Bauvorhaben rechtliche Auswirkungen haben wird.

Der erhebliche Kostenaufwand zur Durchführung des sich über mehrere Instanzen hinziehenden Verfahrens, der nur dank der großen Unterstützung durch weite Teile der Bevölkerung getragen werden konnte, hat sich also gelohnt. Mit seinem heutigen Urteil hat der Gerichtshof das europäische Naturschutzrecht wiederum gestärkt und keinen Zweifel daran gelassen, dass den Anforderungen des Habitatschutzrechts in der Praxis strikte Beachtung zu schenken ist.  

Das Bundesverwaltungsgericht, das bereits in einem Hinweisbeschluss deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Waldschlößchenbrücke geäußert hatte, wurde durch das heutige Urteil des Gerichtshofs nachdrücklich bestätigt. Die Grüne Liga geht davon aus, dass die Bundesrichter nun über die Auslegungshinweise verfügen, um über den Fall der Waldschlößchenbrücke in voller Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Durchsetzung des Unionsrechts zu entscheiden.

Im Namen der Grünen Liga Sachsen e.V. danken wir all denen, die uns in den letzten Jahren mit Rat und Tat unterstützt haben – den unzähligen Menschen, die mit ihren Spenden diesen Erfolg für den europäischen Naturschutzgedanken erst ermöglicht haben, den beteiligten Rechtsanwälten und hier vor allem Herrn Prof. Gellermann, allen Fachgutachtern und ehrenamtlichen Helfern. Wir danken auch unseren Verantwortlichen in den Verfahren, Achim Weber (†) und Jörg Urban, ohne deren unermüdliches Engagement dieser Erfolg nicht möglich gewesen wäre.

 

GRÜNE LIGA Sachsen e.V.