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19. August 2014 - Schwarzbau Waldschlößchenbrücke?

Das Bundesverwaltungsgericht zweifelt die Baugenehmigung an. Doch entschieden wird jetzt auf EU-Ebene.

Der Rechtsstreit um die Waldschlößchenbrücke geht in eine neue Runde. Wie aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, soll sich nun die Europäische Union mit dem Fall befassen. Richter Wolfgang Bier macht aber klar, dass nicht alles rund gelaufen ist.

Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?

Noch gar nichts. In einer Art Zwischenbericht, der jetzt veröffentlicht wurde, macht Richter Wolfgang Bier aber seine Zweifel an der Baugenehmigung für die Waldschlößchenbrücke, dem Planfeststellungsbeschluss, deutlich. Er spricht davon, dass dieser „an einer Reihe von beachtlichen Fehlern“ leidet, die zur „Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen werden“.

Worum geht es bei dem Rechtsstreit?

Die Naturschutzverbände Grüne Liga, NABU und BUND beklagen, dass der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt bei der Baugenehmigung nicht ausreichend beachtet wurde. Im Konkreten geht es um die Frage, ob die dafür zuständige Landesdirektion als Prüfbehörde die Lebensräume von Fledermäusen, Juchtenkäfern, Schmetterlingen und Libellen vor dem Baustart ausreichend untersucht hat.

2003 hatte die Landesdirektion deswegen eine Vorprüfung in Auftrag gegeben und festgestellt, dass die Eingriffe in die Natur vertretbar sind. Daraufhin wurde die Baugenehmigung im Februar 2004 erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun aber, dass die Auswirkungen der Waldschlößchenbrücke auf die Umwelt später noch einmal genauer hätten untersucht werden müssen, weil sich nach der Baugenehmigung der Schutzstatus der Elbwiesen verändert hat.

Welche Vorgeschichte hat das Gerichtsverfahren?

Die Klage der Naturschutzverbände wurde bereits 2008 vom Dresdner Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Richter ließen jedoch eine Berufung zu. Die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, bestätigte das Urteil, gestattete aber ebenso eine Revision. Deswegen befasste sich im März dieses Jahres erstmals das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall. Es ist die letzte mögliche Instanz.

Gilt die Waldschlößchenbrücke nun als Schwarzbau?

Nein, denn mit dem Planfeststellungsbeschluss lag der Stadt eine Baugenehmigung vor. Das Bundesverwaltungsgericht hält es auch für okay, dass die Bauarbeiten trotz des laufenden Verfahrens weitergingen. „Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutz des Einzelnen einstweilen zurückzustellen“, heißt es. Außerdem stellt Richter Wolfgang Bier klar, dass die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses nicht so schwerwiegend sind, dass sie die Baugenehmigung aufheben. Die Mängel könnten behoben werden, so der Zwischenbericht.

Wie geht es mit dem Gerichtsverfahren nun weiter?

Bei der Frage, ob eine Verträglichkeitsprüfung wiederholt werden muss, wenn sich der Schutzstatus eines Gebietes ändert, geht es um EU-Recht. Und darüber kann nur der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben das eigentliche Verfahren deswegen erst einmal ausgesetzt und die EU-Richter um eine Stellungnahme, eine sogenannte Vorabentscheidung, gebeten. Dafür hört der Gerichtshof sowohl Landesdirektion als auch Naturschutzverbände an und gibt dem Bundesverwaltungsgericht eine Art Entscheidungsempfehlung. Danach handeln dann die Leipziger Richter. Wie eine Sprecherin des Gerichtshofes gestern mitteilte, kann das aber noch einige Zeit dauern. Die Vorbereitung einer Vorabentscheidung dauere in der Regel 18 Monate.

Muss die Waldschlößchenbrücke im schlimmsten Fall abgerissen werden?

Das halten Rechtsexperten für sehr unwahrscheinlich. Eher wird es weitere Auflagen zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen geben, wenn die Kläger Recht bekommen. Schon jetzt gibt es Einschränkungen. So hat die Landesdirektion Dresden als nachträgliche Änderung verfügt, dass das Beleuchtungskonzept für die Brücke geändert werden muss und in den Flugzeiten der Fledermausart Kleine Hufeisennase auf der Brücke Tempo 30 gilt.

Die Stadt als Bauherr äußerte sich gestern entspannt. „Konsequenzen gibt es bislang nicht“, sagte ein Sprecher. „Es gibt ja noch kein Urteil.“

Sächsische Zeitung, 19. August 2014