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25. September 2010 - Anschüttungs- und Ausbaggerungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2010 ausbleiben |
Gegen die weitere rechtswidrige Zerstörung von Schutzgebietsflächen für den Bau des Mittelteils der Waldschlößchenbrücke wurde ein Eilantrag auf Baustopp beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt. Das Gericht bat daraufhin die Stadt Dresden „mit dem Beginn der Anschüttungs- und Ausbaggerungsarbeiten bis zum 31.10.2010 zuzuwarten“, quasi ein Baustopp. Damit soll gewährleistet werden, dass die Naturschutzargumente qualifiziert bewertet werden können bevor die Zerstörungen erfolgt sind. Die GRÜNE LIGA Sachsen setzt sich gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND seit Beginn der Planungen zur Waldschlößchenbrücke für den Erhalt der wundervollen Dresdner Stadtlandschaft ein. Zu Anfang mittels Öffentlichkeitsarbeit, im Planfeststellungsverfahren über die Einbeziehung von Verkehrsplanern, Bauingenieuren und Naturschutzexperten, im Gerichtsverfahren unter Einbindung der bundesweit renommiertesten Naturschutzrechtsexperten. Im Januar 2010 musste die Stadt Dresden Teile der Bauausführungen des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke stoppen, um nachträglich die umfangreiche Inanspruchnahme weiterer Flächen zu beantragen. Da für eine optimierte Tunnelvariante wesentlich weniger Naturschutzflächen abgebaggert werden müssen, hat sich unsere rechtliche Position weiter gestärkt. Unsere Aufgabe bleibt es, die Unvereinbarkeit der Planung mit bestehenden Naturschutzgesetzen gerichtlich feststellen zu lassen. Damit stärken wir das Gewicht des Naturschutzes in der bundesweiten Rechtssprechung, auch bei politisch forcierten Großprojekten. Dieses Urteil schafft die Voraussetzungen für den teilweisen Umbau des Verkehrszuges in einen durchgehenden Tunnel. Die GRÜNE LIGA und die anerkannten Naturschutzverbände sind die einzig möglichen Kläger, die formell klageberechtigt sind, Privatpersonen können Naturschutzrecht nicht gerichtlich einfordern! Nicht zuletzt deshalb konzentriert sich die fachliche und juristische Facharbeit bei unserem Verband. Diese Facharbeit ist ohne die treue Unterstützung einer Vielzahl von Menschen, denen der Erhalt der Dresdner Elblandschaft am Herzen liegt, nicht finanzierbar. |
24. September 2010 - Grüne Liga erhebt „Eilklage“ gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke |
Am 17.09.2010 genehmigte die Landesdirektion Dresden den Einschwimmvorgang des Mittelteils der Waldschlößchenbrücke. Nach sorgfältiger Analyse dieser Entscheidung hat die Grüne Liga am 23.09.2010 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes („Eilklage“) gestellt, um auf diesem Wege eine weitere Schädigung des ökologisch wertvollen „Natura 2000-Gebietes“ der Elbe abzuwenden. Zugleich soll dafür gesorgt werden, dass keine zusätzlichen Fakten geschaffen werden, bevor über die beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in der Berufungsinstanz noch immer anhängige Klage gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke entschieden ist. Zu diesem Schritt sah sich die Grüne Liga gezwungen, weil ihre umfänglich vorgetragenen naturschutzfachlichen und –rechtlichen Argumente von der Landesdirektion nicht berücksichtigt wurden. Für den Naturschutz ist dies umso unverständlicher, als im Genehmigungsverfahren offenbar geworden ist, dass der Brückenbau die Elbe und ihre Vorländer weitaus intensiver schädigt als der Bau eines Tunnels. Da die ökologisch vorteilhafte Tunnelvariante nach Berechnungen von Experten voraussichtlich sogar günstiger ist, als der Bau der Waldschlößchenbrücke, verbindet die Grüne Liga mit ihrer „Eilklage“ die Hoffnung, mit ihren gewichtigen Argumenten nun beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Gehör zu finden. Im Falle der Waldschlösschenbrücke greift neben dem deutschen Naturschutzrecht auch die europäische FFH-Richtlinie im Rahmen des „Natura 2000-Gebietes“. |
17. September 2010 - 8 Monate Verhandlungspause durch Baustopp |
Jetzt muss das Oberverwaltungsgeicht endlich über die Berufung der Naturschutzverbände im Klageverfahren gegen die Waldschlößchenbrücke verhandeln. Die Klage wurde am 15.4.2004 beim Verwaltungsgericht Dresdem eingereicht, verhandelt wurde die KLage mehr als 4 Jahre (!) später mit der abschlägigen Urteilsverkündung am 30.10.2008. Die schriftliche Urteilbegründung wurde den Naturschutzverbänden 4 Monate nach der Urteilverkündung am 27.2.2009 zugestellt. Unmittelbar nach Sichtung und Bewertung der Urteilsbegründung legten die Naturschutzverbände am 26.3.2009 Berufung beim OVG gegen das Urteil des VG ein. Der Termin der mündlichen – und öffentlichen – Verhandlungen vor dem OVG wurde zunächst für den September 2009, dann aber für den Beginn des Jahres 2010 angekündigt. Aufgrund der fehlerhaften Planung der Stadt, der zu einem „freiwilligen“ Baustopp für den Mittelteil der Brücke führte, wurde die Verhandlung beim OVG solange aufgeschoben, bis die nachgebesserte Planung für den Mittelteil genehmigt ist. Das ist jetzt am 17.9.2010 erfolgt. Damit kann nach 18 Monaten Wartezeit endlich beim OVG verhandelt werden. Die Naturschutzverbände stehen nach wie vor zu ihren Argumenten:
Das ist nicht rechtens. Mit der Genehmigung der Beinträchtigung weiterer Flächen steht das Projekt nun noch kritikwürdiger auf dem gerichtlichen Prüfstand. Das OVG muss nun auch über die zusätzlichen Beeinträchtigungen urteilen. Die aktuelle Genehmigung der Planungen für das Einschwimmen des Mittelteil der Brücke müssen von der Stadt Dresden jetzt 2 Wochen zur Einsicht ausgelegt werden. Alle Einwender haben Gelegenheit zu prüfen, inwieweit ihre Einwendungen berücksichtigt wurden. Eine weiterführende Möglichkeit gegen diese Planungen vorzugehenden hat der einzelne Dresdner Bürger allerdings nicht. Nur die Naturschutzverbände können bei rechtswidrigen Genehmigungen den Gerichtsweg einschlagen. |
18. August 2010 - Gesetze gelten nicht nur für den Kleinen Mann |
GRÜNE LIGA weist diffamierende Vorwürfe zurück. Die GRÜNE LIGA führt gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND seit 2005 ein Klageverfahren gegen den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke, weil dieses Verkehrsbauwerk Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, die der Bewahrung des gemeinsamen Naturerbes aller Mitgliedstaaten dienen, unmittelbar schädigt. Der Bundesgesetzgeber hat den anerkannten Naturschutzverbänden die Aufgabe zugedacht, als „Anwälte der Natur“ die Einhaltung des geltenden nationalen und europäischen Naturschutzrechts gerichtlich durchzusetzen. Diese Aufgabe kann niemand anderes wahrnehmen, der einzelne Bürger besitzt kein Klagerecht für die Natur. Der wirksame Schutz der Naturgüter und namentlich der Gebiete des Netzes Natura 2000, die das „Tafelsilber des europäischen Naturerbes“ repräsentieren, ist kein Selbstzweck, sondern eine staatlich und überstaatlich als dringlich angesehene Notwendigkeit. Große internationale Zielsetzungen wie der Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt sind nur erreichbar, wenn sie vor Ort, in jedem Schutzgebiet ernst genommen werden. Deutschland hat als leistungs-starke Industrienation beim Naturschutz eindeutig eine Vorbildfunktion für ärmere Länder. Bei der Planung und beim Bau der Brücke wurden aus Sicht der Naturschutzverbände bestehende Naturschutzgesetze missachtet. Insbesondere hat es zu keinem Zeitpunkt eine qualifizierte Alternativenprüfung für die Elbquerung am Waldschlößchen gegeben. Dazu Jörg Urban, Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Sachsen: “Die Stadtverwaltung Dresden und der Freistaat Sachsen setzen beim Bau der Waldschlößchenbrücke geltendes Recht außer Kraft. Das darf nicht sein. Gesetze sind auch für die Öffentliche Hand verbindlich und nicht nur für den Kleinen Mann. Andernfalls würde der Rechtsstaat empfindlich geschwächt.” Aufforderungen von Lokalpolitikern (FDP-Chef Lohmeyer, SZ 18.8.), nun endlich klein bei zu geben, sind in diesem Zusammenhang wenig zielführend, sondern zeugen eher von politischer Unkultur und einem fragwürdigen Rechtsstaatsverständnis. Über die Rechtmäßigkeit des Verkehrszuges müssen im Streitfall die Gerichte entscheiden. Allein die Tatsache, dass die Brücke weitergebaut wird, setzt geltendes Recht jedenfalls nicht außer Kraft und stellt noch keine Rechtssicherheit her. |
18. August 2010 - Neue Klage gegen Waldschlößchenbrücke |
Der Streit um die Brücke geht in eine neue Runde. Naturschützer kündigen eine weitere Klage an. Die könnte zu einem Baustopp führen. Die Stadt hatte zum Jahresanfang einen Fehler eingeräumt. Sie vergaß, Flächen im Uferbereich, in denen geschützte Pflanzen und Tiere leben, bei der Landesdirektion zu melden. Die Nachmeldung läuft derzeit als sogenanntes Änderungsverfahren zur Planfeststellung. Die Frist für Einwendungen ist nach Angaben der Direktion Anfang August abgelaufen. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Wenn sie getroffen ist und die Nutzung der Elbwiesen für das Brückenverschieben gestattet, klagt die Grüne Liga gegen den Beschluss. Geschäftsführer Urban begründet das so: „In einem separaten, nachgeschobenen Verfahren will sich die Stadt nun die Inanspruchnahme weiterer Naturschutzflächen für den Brückenbau genehmigen lassen. Das nennt man Salamitaktik.“ Urban argumentiert geschickt: Anfangs habe die Stadt behauptet, dass für den Bau eines Tunnels mehr Naturschutzflächen als für den einer Brücke in Anspruch genommen werden müsse. Doch rechne man die nachgemeldeten Uferbereiche dazu, ändere sich das. Urban: „Das bedeutet, dass durch den Brückenbau 9000 Quadratmeter mehr Flächen zerstört werden als durch einen Tunnelbau.“ Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz hatte dagegen das Abbaggern zum Jahresanfang als „temporären Eingriff“ bezeichnet. Der Sprecher der Landesdirektion, Holm Felber, wies gestern darauf hin, dass die Grüne Liga das Recht zum Klagen habe. Allerdings sei die Rechtsaufsichtsbehörde bestrebt, hieb- und stichfeste Beschlüsse zu treffen, die auch vor Gericht Bestand hätten. Urban hält dagegen: „Es hat keine Alternativenprüfung stattgefunden, die abwägt, ob ein Tunnel nicht die naturschutzverträglichere Lösung wäre.“ Die soll nun per Klage erstritten werden. Für das Verfahren ist das Oberverwaltungsgericht in Bautzen zuständig. Dort läuft bereits das Hauptsacheverfahren, das die Grüne Liga gegen die Brücke generell angestrengt hat. Wann das Urteil fällt, ist nach Angaben von Gerichtssprecher Michael Raden noch ungeklärt. Die Grüne Liga plant zunächst, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Erhält sie den, kann die Brücke nicht eingeschwommen werden. Dann muss das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheiden. Von Thilo Alexe (Sächsische Zeitung, 17. August 2010) |
12. August 2010 - Erbe der Menschheit – Was haben Elb- und Rheintal gemeinsam? |
Schmerzlich hat das Dresdner Elbtal den Verlust des Welterbetitels hinnehmen müssen. Anders als für den ehemaligen Ministerpräsident Georg Milbradt, war der Titel für die Mehrheit der Dresdner eben nicht „verzichtbar“. Aus diesem Grund fragen sich einige, weshalb die UNESCO im Rheintal anders entschieden hat. Grundsätzlich kann man beide Orte nicht in allen Punkten miteinander vergleichen. Dresden ist eine Hauptstadt mit wunderschöner Natur- und Kulturlandschaft, die sich aus Elbe, Auen und der berühmten geschichtsträchtigen Stadtsilhouette zusammensetzt. Das Rheintal hingegen ist von steilen Hängen umgeben, in die sich kleine Ortschaften gesäumt von mittelalterlichen Burgen und Burgruinen einbetten. Durch den UNESCO-Titel wird das Bild der Rheinromantik unter Schutz gestellt. Wie am Rhein war auch in Dresden das Ziel, die Elbquerung der Landschaft optisch anzupassen, quasi kunstvoll in das Stadtbild zu integrieren. Stattdessen, wie Prof. Kunibert Wachten, Inhaber des Lehrstuhls und Instituts für Städtebau und Landesplanung der RWTH Aachen, sagte: „Zerschneidet die Waldschlößchenbrücke den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens an der empfindlichsten Stelle und teilt ihn irreversibel in zwei Hälften.“ Neben der mangelnden Kooperationsbereitschaft, die die Dresdner Stadtverwaltung und die sächsische Staatsregierung an den Tag legten, war es auch jenes vernichtende Urteil von Herrn Wachten, welches die UNESCO bei ihrer Entscheidung hinzuzog. Derselbe Stadtplaner, der 2006 das Gutachten für die Waldschlößchenbrücke aus ästhetischen Gründen verwarf und 2005 die Kölner Hochhäuser in Sichtweite des Doms negativ einstufte, wurde für das Gutachten der Rheinbrücke beauftragt und er beurteilte die Brücke, welche 20km nördlich der Loreley gebaut werden soll, für „visuell akzeptabel“. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass es im Gegensatz zu Dresden mit 6 Brücken, einer Autobahn- und einer Eisenbahnbrücke, bei St. Goar auf ca. 85 km keine Brückenquerung gibt und dass die Fähren schon sehr alt sind. Auch haben die Brückenplaner am Rhein von Dresden gelernt, denn sie haben sich rechtzeitig mit der UNESCO auseinandergesetzt und scheinbar sehr geschickt mit ihr zusammen den Standort gesucht, geplant und dabei auch gleich eingeräumt, den doppelt so teuren Tunnel zu bauen, falls die Brücke nicht mit dem Weltkulturerbetitel vereinbar gewesen wäre. Die Querung soll etwa auf der Streckenmitte entstehen und der geschützten Landschaft angepasst werden. Der Standort wurde der Aussicht wegen noch ca. 5 km vom Felsen der Romantik abgerückt und ist schmal (mit nur 2 Spuren und Fuß- und Radweg) konzipiert worden, um die Schönheit der Landschaft nicht zu arg zu schmälern. Im Vergleich zur Waldschlößchenbrücke mit einer erwarteten Verkehrsdichte von 65.000 Kfz/Tag, geht man bei der Rheinquerung von rund 6.000 Kfz/Tag aus und hofft auf ein Bremsen der Bevölkerungsabwanderung, sowie einen Wirtschaftszuwachs, gerade für die Steilhänge der Weinberge. Von der Kostenseite aus gesehen, ist das Rheinprojekt mit gerade mal einem Viertel der Kosten veranschlagt, die bei der neuen Elbquerung bisher entstanden sind. Auf Quo vadis, Dresden können Sie die Aachener Studien zum Elb- und Rheintal einsehen. |
5. August 2010 - Pressemitteilung der Welterbebewegung Dresden |
Zu den letzten Äußerungen der Herren Zastrow und Kaden zum Thema UNESCO, finden Sie bei Quo Vadis, Dresden eine Pressemitteilung der Welterbebewegung und eine Erklärung zum Vergleich Rhein – Elbe. |
29. Juli 2010 - Brückenbauer geraten in Zeitnot |
Anfang 2011 soll das Mittelteil der Waldschlößchenbrücke über die Elbe schwimmen. Kommt die Genehmigung dafür nicht bald, kippt der Zeitplan. Am Neustädter Elbufer sind schon alle großen Stahlträger der 217 Meter langen Brücke montiert. Das Rathaus: Hoffnung auf nachträgliche Genehmigung Ursprünglich war geplant, dass der Koloss schon in diesem Frühjahr über die Elbe schwimmt. Doch daraus wurde nichts. Das Rathaus hatte schlicht und einfach versäumt, die Genehmigung für die vorbereitenden Arbeiten einzuholen. Schließlich muss auf rund 12000Quadratmetern der geschützte Elbgrund abgebaggert werden. Das war der Grünen Liga aufgefallen, die erfolgreich ihr Veto eingelegt hatte. Das Rathaus versucht nun, nachträglich dafür die Genehmigung zu erhalten, und hat einen entsprechenden Antrag fürs Abbaggern der Fläche gestellt. Die Ob: Verantwortliche werden nicht genannt Die Grünen-Stadträtin Ulrike Hinz hatte bei Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) kürzlich nachgehakt, wer denn beim Genehmigungsverfahren versäumt hat, die schweren Eingriffe im Schutzgebiet zu beantragen. Die so gestellte Frage könne sie nicht beantworten, reagierte die Rathauschefin lapidar. Das wertet Hinz als „Frechheit“. „Wie kann ein Amt so einen wichtigen Vorgang einfach vergessen?“, fragt sie. Die Stadt sollte zumindest den Fehler öffentlich einräumen. Die Landesdirektion: Bis September fällt Entscheidung Die geänderten Pläne hatten einen Monat lang öffentlich ausgelegen. Sechs Einsprüche sind eingegangen. Einer von der Grünen Liga Sachsen, fünf von Privatleuten, teilt Sprecherin Christa Krätzer von der Landesdirektion mit. Die Einspruchsfrist endet jedoch erst am 4. August. Ihre Behörde prüft dann, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung bis Anfang September fällt“, sagt sie. Auf einen positiven Bescheid zu diesem Zeitpunkt hofft auch Baubürgermeister Jörn Marx (CDU). Würde die Entscheidung später fallen, könnte es erhebliche Probleme geben, den geplanten Endtermin zu halten, räumt er ein. Die Grüne Liga: Notfalls soll Richter den Bau stoppen Die Grüne Liga lehnt den Plan strikt ab, zusätzliche geschützte Flächen für den Brückenbau in Beschlag zu nehmen. Auf den zum Abbaggern vorgesehenen 12000Quadratmetern würden viele charakteristische Tier- und Pflanzenarten in Mitleidenschaft gezogen, argumentiert Liga-Anwalt Prof. Martin Gellermann. Sollte die Landesdirektion den Eingriff genehmigen, wollen die Umweltaktivisten vor Gericht einen Baustopp erreichen. OB Orosz hatte auf die Anfrage der Grünen hingegen versichert, dass die Belange von Flora und Fauna bei den Arbeiten berücksichtigt werden. Der Bauchef: Freude über schnellen Brückenbau am Ufer Baubürgermeister Marx macht indes Druck, dass zumindest die Arbeiten am Elbufer schnell vorangehen. Um den Zeitverlust zu kompensieren, hatte die Montage der 217Meter langen Brücke zwischen Neustädter Ufer und Tunnelportal, früher als geplant, schon Anfang dieses Jahres begonnen. Am vergangenen Freitag stand er stolz daneben, als der letzte Längsträger vom Kran eingehoben wurde. Die Stahlmontage soll dort im Auch der Tunnelbau geht zügig voran. Im Januar sollen die Rohbauten aller Betonröhren stehen. „Ich finde es optimal, wie alles läuft“, so der Baubürgermeister. Nun hoffe er nur noch darauf, dass spätestens im März 2011 das Mittelteil über die Elbe schwimmt. Von Peter Hilbert (Sächsische Zeitung, 28. Juli 2010) |
26. Juli 2010 - Deutschland wirbt verstärkt um Gunst der Welterbehüter |
Paris/Brasilia (DPA): Rund 890 Kultur- und Naturdenkmäler haben es geschafft und dürfen sich mit dem viel begehrten Unesco-Titel „Welterbe“ schmücken. Dieses Jahr hofft das Oberharzer Wasserregal auf diese Ehre, ein jahrhundertaltes komplexes Wasserwirtschaftssystem. Die Entscheidung darüber wird in Brasilia zwischen dem 25. Juli und 3. August fallen, wenn sich das UNESCO- Welterbekomitee zum 34. Mal trifft. Insgesamt bemühen sich 32 Kultur- und Naturstätten um die Aufnahme in den exklusiven Kreis der Welterbestätten. Dass das UNESCO-Prädikat so gefragt ist, liegt einerseits an den Fördergeldern, die mit diesem Qualitätssiegel verbunden sind, andererseits an dem wirtschaftlichen Potenzial, das die „Welterbe-Touristen“ repräsentieren. In Niedersachsen gibt man sich zuversichtlich. „Der niedersächsische Vorschlag, die Oberharzer Wasserwirtschaft als deutsches Weltkulturerbe der UNESCO aufzunehmen, ist eine berechtigte Auszeichnung für den Harz. Nun besteht die Chance, dieses seit dem Mittelalter weiter entwickelte Meisterwerk der Wassertechnik aufzuwerten“, erklärte das Kulturministerium in Hannover vor wenigen Tagen. Doch nicht alle Denkmäler haben die Chance aufgenommen zu werden. Deutschland ist derzeit mit 33 Stätten vertreten. Ägypten, das Reich der Pharaonen und Pyramiden, mit sieben. Das Oberharzer Wasserregal zählt zu den größten und bedeutendsten historischen bergbaulichen Wasserwirtschaftssystemen der Welt. Die Anlage erstreckt sich über ein Gebiet von rund 200 Quadratkilometern im niedersächsischen Teil des Harzes und besteht aus miteinander verbundenen Teichen, Stollen, Gräben und Schächten. Die Anlage wurde vom 16. bis 19. Jahrhundert von Bergleuten zum Antreiben von Pumpen und Wasserrädern gebaut und genutzt. Das deutsche Meisterwerk früherer Ingenieurskunst hat starke Mitkonkurrenten. Die Niederlande wollen die Auszeichnung für das Stadtviertel und Kanalsystem der Singelgracht in Amsterdam und Österreich für die Altstadt von Graz und das Eggenberg-Schloss im Westen der Stadt. Wie hoch die Chancen des Antrags der Marshall-Inseln sein wird, das Bikini-Atoll in die Liste des Weltnaturerbes aufzunehmen, wird ebenfalls in der nächsten Woche entschieden. Das Atoll liegt im Pazifischen Ozean und wurde zwischen 1940 und 1958 als Schauplatz zahlreicher Kernwaffentests der USA benutzt. Im vergangenen Jahr entzogen die Welterbehüter dem Dresdner Elbtal den Welterbetitel. Dieses Jahr soll dieses Schicksal zwar keine der Stätten treffen, doch sollen mehrere Projekte einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Die 21 UNESCO-Experten werden sich erneut mit der Frage befassen, ob sich eine von der Wirtschaft Rheinland- Pfalz geforderte Brücke mit dem Welterbestatus des Oberen Mittelrheintals verträgt – der Ausgang ist offen. Zwischen Koblenz und Mainz gibt es auf rund 85 Kilometern weder Brücke noch Tunnel. Mit Spannung schaut auch Regensburg auf die von diesem Sonntag bis 3. August dauernde Tagung im fernen Südamerika. Die Oberpfälzer Stadt will dort den Welterbehütern Pläne zum Bau einer Brücke über die Donau vorlegen. Sozusagen eine Ersatzbrücke zur „Steinernen Brücke“. Die fast 900 Jahre alte „Steinerne“ – sie gehört neben dem gotischen Dom zu den herausragenden Denkmälern der Weltkulturerbestadt – wird derzeit für 20 Millionen Euro saniert. Kritiker befürchten eine Parallele zur umstrittenen Waldschlösschenbrücke im Desdner Elbtal. (Märkische Oderzeitung, 23. Juli 2010) Land will auf UNESCO-Tagung beim Thema Mittelrhein behutsam vorgehen «Die haben es darauf angelegt», betonte Schumacher. Die Dresdner Waldschlößchenbrücke befindet sich derzeit im Bau, der Welterbetitel wurde 2009 aberkannt – ein bisher einmaliger Vorgang. Bei der UNESCO-Tagung in der brasilianischen Hauptstadt Brasilia vom 25. Juli bis 3. August steht unter anderem die im Oberen Mittelrheintal geplante Rheinquerung auf der Tagesordnung. Die Landesregierung habe alles, was die UNESCO zu dem Projekt verlangt habe, bereits eingereicht, sagte Schumacher. Darunter sei auch ein Gutachten eines Büros in Aachen, das den Brückenbau positiv bewerte. «Dasselbe Institut hatte damals die Waldschlößchenbrücke abgelehnt», sagte Schumacher. Zu dem Gutachten gehörten unter anderem Fotos des Oberen Mittelrheintals aus etwa 80 Perspektiven, in die die Brücke nachträglich eingefügt wurde. Auch seien bereits Vertreter der UNESCO vor Ort gewesen, um sich selbst ein Bild zu machen. Zur Kritik der rheinland-pfälzischen Grünen, die die Brücke ablehnen und auch keine endgültige Entscheidung in Brasilia erwarten, sagte Schumacher: «Wenn man etwas nicht will, kann man es immer anzweifeln.» Zu möglichen Belastungen durch die Brücke gebe es bisher «keine seriöse Berechnung von den Kritikern, die gibt es nur von der Landesregierung». Auf die Frage, was zu tun sei, wenn die UNESCO die Vereinbarkeit von Brückenbau und Welterbetitel nicht sehe, sagte Schumacher: «Dann muss sich die Landesregierung überlegen, was sie tut.» Vor den Entscheidungen der UNESCO «muss man Respekt haben». (AD HOC NES, 23. Juli 10) |
21. Juli 2010 - Das Erzgebirge als Weltkulturerbe |
Das Erzgebirge will den Kulturerbe-Titel. Doch das Schutzgebot der Unesco birgt auch eine Gefahr für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region, so die Gegner des Projekts. „artour“ hat Gegner und Befürworter befragt. Blick auf das Museum Frohnauer Hammer bei Annaberg-Buchholz Gute Prognosen Schon 1998 – seinerzeit unter Ministerpräsident Kurt Biedenkopf – wurde der Anstoß zur Bewerbung gegeben. Mit Elbtal und Erzgebirge wollte man Sachsen mit zwei Kulturerbe-Titeln krönen. Beim Elbtal ging dies schnell – dafür auch ganz schnell wieder vorbei. Die Montanregion Erzgebirge hingegen ist als überregionale Industrielandschaft deutlich komplexer – die Bewerbung dauert länger. Mittlerweile aber wird länderübergreifend an der Bewerbung gearbeitet – das benachbarte Tschechien sitzt mit im Boot. Studien und Prognosen für das Unternehmen „Weltkulturerbe Erzgebirge“ sind vielversprechend, 2013 soll die Bewerbung eingereicht werden. Doch nun das: Nachdem Mitte Juni Sachsens zuständiger Innenminister Markus Ulbig bei einer Regionalkonferenz erstmals die Unterstützung der Landesregierung in Aussicht gestellt hatte, wurde er vom Landesvater Tillich abgebremst: Ulbig sei übers Ziel hinausgeschossen. Der Meinungsbildungsprozess in der Staatsregierung sei noch längst nicht abgeschlossen. Argumente der Gegner Die größte Gefahr, die ein Weltkulturerbe-Titel mit sich bringt, bestehe darin, dass durch das Schutzgebot der Unesco eine wirtschaftliche Weiterentwicklung des betroffenen Gebietes unterbunden wird – siehe Waldschlösschenbrücke! Der Titel bringe also wenig, maximal viel Ärger. So argumentieren die seit dem Dresden-Debakel lauter werdenden Gegner des Bewerbungsprojekts, allen voran der sächsische CDU-Fraktionschef Steffen Flath. Befürworter halten dem entgegen, dass nicht die gesamte Region sondern nur einzelne Kommunen und besondere Kostbarkeiten des Erzgebirges unter Schutz gestellt würden. Dies täte nicht nur den 34 ausgesuchten Objekten gut, es würde überdies auch den noch mangelhaften internationalen Tourismus in der Region ankurbeln. Ist die Idee Weltkulturerbe in Sachsen tot? Ist das Elbtal-Trauma noch nicht überwunden? Sind der Titel und eine wirtschaftliche Weiterentwicklung wirklich unvereinbar? „artour“ hat beide Seiten befragt: Projekt-Gegner Steffen Flath und Professor Helmuth Albrecht von der Technischen Universität Freiberg, der seit elf Jahren die Bewerbung des Erzgebirges vorantreibt. Video zum Beitrag auf www.mdr.de (MDR artour, 15. Juli 2010) |