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Netzwerk Welterbebewegung Dresden, Dresden 8.12.2010 |
Liebe Welterben, am Tag X, also dem Tag der tatsächlichen Über-Brückung am Waldschlösschen wird die Stadt und die CDU-FDP dies sicherlich feiern, so wurde es zumindest verlautbart. Für uns ist dies die Vollendung eines Werkes größter Dummheit. Wir wollen das nicht unkommentiert lassen und unserer Trauer über soviel Kurzsichtigkeit und Unvernunft in aller Würde Ausduck verleihen. Dazu haben wir verschiedene Aktionen vorbereitet. Wir haben für den kommenden Zeitraum täglich Demonstrationen angemeldet. Wir wollen aber eben nur eine Demonstration durchführen, ein Abschied nehmen vom Welterbe an sich. Mit einem Requiem, Mahnfeuern und dem Einholen der Unescofahne. Ebenso haben wir ein Flugblatt vorbereitet, das wir als Flaschenpost in zahlreichen Flaschen der Elbe übergeben wollen, als Zeichen das wir redlich gekämpft haben und uns weiterhin um den universellen Wert unseres Elbtals mühen werden. Verschiedene andere Aktionen sind in Arbeit. Bitte verfolgen Sie die Nachrichten und den Buschfunk, dieser Festakt könnte bereits diesen Freitag oder am Wochenende stattfinden. Wir werden uns dann zum gegebenen Anlaß vermutlich auf der Neustädter Seite um 14 Uhr treffen. Wir werden, falls es vorher bekannt wird, diese Information auf unsere Web-Seiten stellen. Michael Grasemann welterbe-erhalten.de |
8. Dezember 2010 - Für die Dresdner Kulturlandschaft – Rundschreiben der GRÜNEN LIGA zum Klageverfahren der Naturschutzverbände gegen die Waldschlößchenbrücke |
Liebe Mitstreiter für den Erhalt der Dresdner Kulturlandschaft, Sie haben sich gemeinsam mit der GRÜNEN LIGA für das Dresdner Welterbe und für den Erhalt der Dresdner Flusslandschaft engagiert und uns finanziell bei der Auseinandersetzung mit der Waldschlößchenbrücke unterstützt, sei es weil die Stadtverwaltung Dresden mit dem Festhalten an diesem Projekt die welterbewürdige Landschaft zerstört, sei es weil Ihnen die zerstörerischen Auswirkungen der Brücke auf Umwelt und Natur bewusst sind. Mit dem heutigen Schreiben möchten wir Sie über die aktuelle Situation und über unsere Motivation, in weiteren Schritten nicht nachzulassen, informieren. Mit großem Unverständnis haben wir die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen entgegen-nehmen müssen, das Einschwimmen des Mitteilteils der Waldschlößchenbrücke und damit verbundene schwere Eingriffe in die Natur nicht unterbinden zu wollen aber gleichzeitig festzustellen, dass der Ausgang des bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens offen sei. Die Richter ließen keinen Zweifel daran, dass die Vereinbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mit dem von den Verbänden als verletzt gerügten Naturschutzrecht keineswegs gesichert ist. Ging das Verwaltungsgericht Dresden noch von der Rechtmäßigkeit der „Baugenehmigung“ (Planfeststellungsbeschluss) für die Waldschlößchenbrücke aus, so hat das Oberverwaltungsgericht der Landeshauptstadt signalisiert, dass „die rechtliche Messe noch keineswegs gesungen ist“ und der Weiterbau der Waldschlößchenbrücke auf eigenes Risiko erfolgt. So mancher Unterstützer wirft im Angesicht des wachsenden Brückenbauwerks die Frage auf, ob die Weiterführung des gerichtlichen Verfahrens überhaupt noch sinnvoll ist. Diese Frage ist berechtigt, kann aber aus der Sicht der Naturschutzverbände nur mit einem klaren JA beantwortet werden. Uns Naturschutzverbänden wurde vom Gesetzgeber die Rolle von „Anwälten der Natur“ zuerkannt und uns obliegt auch die Aufgabe, den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten und gefährdeter Lebensräume im Klageweg durchzusetzen. Andernfalls würden wir die in uns gesetzten Erwartungen des Gesetzgebers und der BürgerInnen enttäuschen. Im Fall der Waldschlößchenbrücke kommt hinzu, dass der Planfeststellungsbeschluss aus Sicht der Verbände in besonders grober Weise gegen geltendes Recht verstößt und zudem als Beispiel für einen besonders rücksichtslosen Umgang mit den Belangen des Naturschutzes erscheint. Was wollen wir im Klageverfahren erreichen? Unser Ziel ist in erster Linie die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unseren Argumenten bereits beim Oberverwaltungsgericht, spätestens jedoch beim Bundesverwaltungsgericht Gehör finden: Die von uns bevorzugte Alternative Elbtunnel benötigte schon während der Bauphase deutlich weniger Flächen als die Brücke. Außerdem stellte der Tunnel keine dauerhafte Belastung des Elbtals dar. Diese Tatsachen lassen sich auch von teuren gekauften Gutachtern nicht wegreden. Die Alternative Elbtunnel hätte laut Gesetz im Planfeststellungsverfahren geprüft und bevorzugt werden müssen. Mit der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Brückenbaues wollen wir die bestehenden nationalen und europäischen Naturschutzgesetze durchsetzen. Diese Gesetze existieren nicht nur für den einzelnen Bürger oder für einzelne Unternehmen. Gerade die öffentliche Hand muss die bestehen Gesetze im eigenen Handeln beachten. Vor allem muss es möglich sein, die öffentliche Hand gerichtlich zur Einhaltung bestehender Gesetze verpflichten zu können. Ansonsten droht der schleichende Verfall des Rechtsstaates, den wir uns in Ostdeutschland vor gerade einmal 20 Jahren erstritten haben. Naturschutz- gesetze sind keine Liebhaberei. Die deutsche und europäische Naturschutzgesetzgebung ist auf der Grundlage der Einsicht in die existentielle Bedeutung des Erhaltes der natürlichen Lebensgrundlagen entwickelt worden. Wenn die Gesellschaft es damit ernst meint, reichen Sonntagsreden auf internationalen Umweltschutzkonferenzen nicht aus. Der Naturschutz muss letztendlich immer vor Ort realisiert werden. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze ist dabei die Minimalbedingung. Ihre Unterstützung Die GRÜNE LIGA und die mitklagenden Naturschutzverbände sind willens, die Rechtswidrigkeit des Plan-feststellungsbeschlusses für die Waldschlößchenbrücke gerichtlich feststellen zu lassen. Notfalls wollen wir unsere Klage beim Bundesverwaltungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof vortragen. Auch dieser Klageweg wird durch die Verbände zu finanzieren sein. Die GRÜNE LIGA kann Ihnen nicht versprechen, dass die Waldschlößchenbrücke zurückgebaut wird. Soviel Ehrlichkeit sind wir Ihnen schuldig. Trotzdem halten wir ein Urteil gegen diese Form von Naturzerstörung durch die öffentliche Hand für erstrebenswert. Ein ablehnendes Gerichtsurteil zur Waldschlößchenbrücke würde die Position des Naturschutzes für ähnliche künftige Verfahren stärken. Zudem kann auf diesem Weg zumindest die juristische Grundlage für eine späteren Rückbau der Brücke und die Wiederherstellung der unversehrten Elblandschaft geschaffen werden. Da das Klageverfahren auch weiterhin über Spenden finanziert werden muss, kann die GRÜNE LIGA dieses Verfahren nur solange vorantreiben, wie eine entsprechende Unterstützung aus der Bevölkerung das ermöglicht. Finanzielle Mittel aus anderen Projekten können aus verschiedensten Gründen nicht für das Klageverfahren genutzt werden. Das möchten wir insbesondere gegenüber Spendern betonen, die uns (auch) bei anderen Umweltprojekten unterstützen. Wenn Sie das Klageverfahren in Zukunft nicht mehr unterstützen wollen, weil die realen Aussichten auf einen kurzfristigen Rückbau der Waldschlößchenbrücke immer geringer werden, dann haben wir dafür Verständnis. Vielleicht bleiben Sie der GRÜNEN LIGA trotzdem treu und unterstützen uns bei einem unserer vielen anderen Umweltprojekte. Wie Sie wissen, finden Sie Aktuelles sowie Hintergrundinformationen stets auf dieser Webseite, GRÜNE LIGA Sachsen e.V. |
7. Dezember 2010 - Waldschlößchenbrücke |
Liebes team Walschlößchenbrücke, ich finde Ihren Brief vom 1. Dezember wichtig, aber ich vermisse einiges. Warum erwähnen Sie nicht die Auseinandersetzungen in Stuttgart? Ihr Protest ist doch ganz ähnlich gelagert, weil auch in DD keine alternativen untersucht wurden. Wenn ich mich recht erinnere, bot Ihr damaliger Verkehrsminister Schommer den Dresdnern an: entweder Ihr nehmt die Brücke oder Ihr bekommt garnichts! Sie wollen das Klageverfahren fortführen. Gut, aber dann müßten Sie den Spendern auch sagen, wieviel Mittel Sie noch benötigen. Je höher die Gerichte, desto teurer die Anwaltskosten. Dann fragt sich ein Spender: wieviel Spender sind denn nötig, um die Mittel aufzubringen? Warum soll ich spenden, wenn es keine Aussicht gibt, das nötige Geld zusammen zu bringen? Ich finde Ihre Arbeit aus der Ferne bewundernswert, aber Sie sollten wegen der Chuzpe Ihrer Regierungen nicht aufgeben und Mutlosigkeit anzeigen. Obrigkeiten muß ab und zu auf die Finger geklopft werden und Ihr Elbtal ist es wert! Ich konnte meinen Enkelkindern gerade noch diese einmalige Stadt- undTallandschaft ohne die Baustelle zeigen, aber ich werde da nie mehr entlangwandern. Mit freundlichen Grüßen, |
Schwabenstreiche vorm Hauptbahnhof |
Aus diversen Gründen, unter anderen wegen der Weihnachtsbuden vor dem Hauptbahnhof, wird es in diesem Jahr keine vom Netzwerk Welterbe angemeldeten Kundgebungen mehr dort geben. Auch ohne angemeldete Kundgebung kann jeder ganz im Sinne des Aufrufs zum Schwabenstreich www.kopfbahnhof-21.de weiterhin an jedem Tag, an jedem Ort 19.00 Lärm machen. |
3. Dezember 2010 - Ihr Schreiben vom 1.12. |
Es ist richtig, dass ich mich einmal aktiv gegen die Brücke engagiert habe. Ich halte die Brücke auch immer noch für unsinnig und überflüssig. Aber heute, wo die Brücke fast fertig ist, verfolge ich mit großem Unverständnis Ihre aussichtslose Prozessiererei. Das nützt nur den Anwälten. Warum konzentriert die Grüne Liga nicht ihre Kräfte auf die Einführung einer Umweltzone in der Innenstadt und auf die Abmilderung der Folgen der Brücke in Johannstadt (LKW Verbot, 30km Zonen usw.) Solche Projekte würde ich auch heute noch unterstützen. Dr. Sven Dirks |
2. Dezember 2010 - Was bringt die geplante Elbe-Staustufe bei Decin? |
Neben der Waldschlößchenbrücke ist die geplante Elbe-Staufstufe bei Decin zur Zeit brisantes Thema in den Medien und der Politik. Der Spiegel hat passend dazu einen anschaulichen Videobeitrag über Wasserstraßen in Ostdeutschland und ihren fragwürdigen Nutzen gedreht. Wasserstraßen in Ostdeutschland: kein Schiff wird kommen Tschechien verlängert Einspruchsfrist gegen Elbstaustufe Dresden/Prag. Dem Freistaat Sachsen wird im Streit um eine neue Elbstaustufe bei Decin nun doch eine verlängerte Einspruchsfrist gewährt. Das tschechische Umweltministerium hat dem entsprechenden Antrag jetzt überraschend zugestimmt. Das bestätigte gestern Sachsens Umweltministerium. Umweltminister Frank Kupfer (CDU) erklärte, er sei froh über diese Entscheidung. Man habe nun bis zum 28. Februar 2011 Zeit, die tschechischen Projektunterlagen zu übersetzen und die eigenen Einwände gegen die geplante neue Staustufe zu begründen. Auch der BUND begrüßte die kurzfristige Zusage. Offenbar habe der öffentliche Druck die tschechische Seite zum Einlenken bewegt, hieß es. Darüber hinaus wollen sich deutsche und tschechische Experten demnächst zu Konsultationsgesprächen treffen, um Unklarheiten und Probleme bei dem Projekt direkt zu besprechen. Sachsen befürchtet durch die Staustufe negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie die eigenen Elbabschnitte. (SZ/gs) Sächsische Zeitung, 26. November 2010 |
10. November 2010 - Tillichs Traum vom braven Bürger |
SZ-Redakteur Marcus Krämer wundert sich über das Demokratieverständnis von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich. Bürgerproteste und juristischer Streit gehören zum Rechtsstaat und sind keine Anzeichen einer Blockaderepublik. Im Jahr 20 nach der Wiedervereinigung hat es Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) fertiggebracht, ostdeutsche und westdeutsche Bürger gleichzeitig vor den Kopf zu stoßen: Die Wessis sind störrische Esel, die Ossis hingegen willige Maultiere. So lautet im Wesentlichen die Botschaft des Beitrags, den Tillich im Oktober in der Zeitschrift „Focus“ veröffentlicht hat, und der nun, etwas verzögert, zu Diskussionen führt. Das Problem des Artikels ist nicht nur dieser Ost-West-Vergleich, der zu großen Teilen abwegig ist, wie der Kommunikationswissenschaftler Wolfgang Donsbach vorige Woche an dieser Stelle nachgewiesen hat. Das Problem ist auch die Geringschätzung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien, die dabei zum Ausdruck kommt. Tillich schreibt, der Protest gegen Stuttgart21 „beunruhigt“ ihn. Im Osten hingegen sei alles gut. So gebe es in Sachsen „kein Großprojekt, das erfolgreich durch Klagen gestoppt wurde“. Ein Politiker, den friedlich demonstrierende Bürger beunruhigen und der ein Problem damit hat, wenn andere von ihrem Recht Gebrauch machen, vor Gericht zu ziehen, hat offenbar nicht ganz verinnerlicht, was Demokratie und Rechtsstaat im Kern bedeuten. Natürlich sind unter den vielen Demonstranten in Stuttgart auch Spinner und Knallköpfe. Aber so ist das nun mal bei Massenkundgebungen. Darüber kann nur jemand beunruhigt sein, der noch nie bei einer Demonstration mitgemacht hat. Natürlich ist das Stuttgarter Bahnprojekt von demokratisch gewählten Volksvertretern beschlossen worden. Aber wenn Zigtausende Bürger aus allen Lagern trotzdem dagegen auf die Straße gehen, dann sollte einen Volksvertreter das nicht empören, sondern nachdenklich machen. Natürlich werden manche Klagen aus reiner Taktik geführt, um Bauprojekte zu blockieren. Aber ob die Kläger recht haben oder nicht, das entscheiden immer noch die Gerichte, und nicht der Regierungschef. Ohne diese Gewaltenteilung wäre Demokratie ziemlich wertlos. Als die Bürger frech geworden Tillich ist besorgt darüber, dass Proteste und Gerichtsverfahren jedes Großprojekt verhindern könnten: „Wir (in Sachsen, Anm.d.Red.) haben Kohlekraftwerke gebaut, Straßen und Autobahnen, Braunkohle-Tagebaue erweitert. Das ist in anderen Bundesländern nicht mehr möglich.“ Mal abgesehen davon, dass sich in dieser Aufzählung ein merkwürdiges Verständnis von Fortschritt zeigt – stimmt diese Behauptung überhaupt? Ist es wirklich so, dass Großbauprojekte anderswo unmöglich sind? Vielleicht sollte Tillich mal eine Auslandsreise in die alten Bundesländer wagen und sich ein Bild von der Wirklichkeit machen. Deutschland ist eines der wohlhabendsten und modernsten Länder der Welt – und es ist eines der demokratischsten Länder, mit einer ausgeprägten Protestkultur und einem hoch entwickelten Rechtsstaat. Die Geschichte zeigt also, dass die Mühen, die eine Demokratie mit sich bringt, keineswegs zu einer rückständigen Blockaderepublik führen. Und selbst wenn es so wäre: Was sollte die Lösung sein? Ein autoritäres Regime, ohne nervenden Bürgerprotest? Unternehmer klagen gern über die bürokratischen Hemmnisse in Deutschland, die ihnen oft ihre Geschäfte erschweren. Und doch investieren viele lieber hier als in irgendwelchen Bananenrepubliken. Ein Rechtsstaat hat den Vorzug, dass verlässliche Spielregeln gelten. Die sind zwar oft kompliziert und können manche Prozesse ins Stocken bringen, wie sich nicht nur bei Stuttgart21 zeigt, sondern auch bei der Waldschlößchenbrücke oder beim Sonntagseinkauf. Doch letztlich muss sich jeder an diese Spielregeln halten, und der Interessenausgleich verläuft friedlich. Es gibt keine Willkür, keine Repression, keine Bürgerkriege, keine Militärputsche und kaum Korruption. Das ist es, was Deutschland einen Standortvorteil verschafft – und nicht der von Tillich beschworene brave Bürger, der die Regierung in Ruhe machen lässt. Nun könnte man den „Focus“Artikel als missverständlich formulierte Entgleisung abtun. Jedoch hat Tillich schon öfter gezeigt, wie gleichgültig ihm manche demokratische Sitten sind. So etwa in dem Rundbrief, den der Regierungschef voriges Jahr an Landesbedienstete geschickt hat. Darin schrieb er: „Wir haben die Wahlen auch deshalb gewonnen, weil Sie in der Verwaltung unsere politischen Ideen umsetzen.“ Eine krasse Gleichsetzung von Partei und Staat – hatten wir das nicht schon mal? Kein bisschen schuldbewusst zeigte er sich in der Sponsoringaffäre im März 2010, als Firmen bei einer CDU-Veranstaltung Werbeauftritte für ihr Unternehmen kaufen konnten, zu denen auch ein kurzes Gespräch mit Tillich gehörte. Selbst seine Parteichefin Angela Merkel rügte solche Verträge: „Ich darf nicht das Amt des Ministerpräsidenten vermischen mit dem Sponsoring und den Eindruck erwecken, als würde mit diesem Amt geworben. Das geht nicht.“ Zur Kritik an der Verleihung eines Dankesordens an den russischen Premierminister Wladimir Putin beim Semperopernball2009 sagte Tillich: „Es gehört sich nicht, einen ausländischen Gast so zu behandeln.“ Dieses Harmoniestreben ist typisch für ihn: „Der Wähler mag es nicht, wenn Politiker streiten.“ Da mag er vielen aus der Seele sprechen, die das Talkshowgezänk leid sind. Dennoch bleiben Diskussion und Kritik Wesensmerkmale einer lebendigen Demokratie. Selig sind die Sanftmütigen, heißt es in der Bibel. Gleichwohl lässt sich Tillichs Konfliktscheu nicht mal mit seinen christlichen Überzeugungen rechtfertigen. So hat etwa der katholische Sozialphilosoph Oswald von Nell-Breuning betont, dass Konflikte, auch aus christlicher Sicht, ein notwendiges Mittel der Politik sind: „Grundsätzlich irrig“, so Nell-Breuning, „ist die Vorstellung, Interessen seien an sich etwas Böses und Verwerfliches, seien Ausgeburt schmutzigen Eigennutzes.“ Vor allem aber müsste ein Christdemokrat, der seine Sache ernst nimmt, damit leben können, dass es gegensätzliche Interessen gibt. Denn auch das steht in der Bergpredigt: Liebt eure Feinde! Von Marcus Krämer Sächsische Zeitung, 10. November 2010 Stadtverwaltung kümmert sich nicht um den Schleichverkehr Ob die Waldschlößchenbrücke nach ihrer Fertigstellung wirklich die Prophezeite Entlastung bringt, ist weiterhin mehr als Fragwürdig. Beispiele von Großbauprojekten, die einfach nur da sind: |
3. November 2010 – Vortrag zum Thema der geplanten Elbe-Staustufe bei Decin |
Ein brennendes Thema, das uns alle betrifft. Dr. Ernst Paul Dörfler (BUND; im Oktober 2010 mit dem EuroNatur-Preis ausgezeichnet) gibt Aufschluss über das Für und Wider der geplanten Elbe-Staustufen. Die anschließende Diskussion wird die Problematik vertiefen. Ort: Dreikönigkskirche, 01097 Dresden Termin der BUND-Regionalgruppe Dresden hier direkt noch einmal einsehen. |
30. Oktober 2010 - OVG Bautzen: Eilantrag zwar abgewiesen, aber Rechtmäßigkeit des Brückenbauwerks noch nicht geklärt |
Mit Beschluss vom 27.10.2010 hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts den Eilantrag der Grünen Liga, des BUND und des NABU abgewiesen und den Weg für das Einschwimmen des Mittelteils der Waldschlößchenbrücke frei gemacht. Der Landeshauptstadt Dresden bietet sich damit die Gelegenheit, den Brückenbau ungehindert weiterzuführen, indessen ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Im Rahmen einer Abwägung hat der erkennende Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Interesse an der weiteren Ausführung des Bauvorhabens den Vorrang eingeräumt. Gleichzeitig haben die Bautzener Richter in aller Deutlichkeit betont, dass der Ausgang des anhängigen Hauptsacheverfahrens offen ist, weil sich dort eine Vielzahl schwieriger Tatsachen- und Rechtsfragen stellen. Ob der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Waldschlößchenbrücke einer sorgfältigen richterlichen Kontrolle in diesem Verfahren standhalten wird, bleibt daher abzuwarten. Vom Ausgang des jetzigen Eilverfahrens sind die Naturschutzverbände naturgemäß enttäuscht, zumal es nicht gelungen ist, baggerungsbedingte Schädigungen der Elbe und die hiermit zwangsläufig einhergehende Tötung geschützter Tiere abzuwenden. Gleichzeitig bieten die richterlichen Ausführungen aber auch neuen Ansporn, in dem Bemühen um die Durchsetzung des geltenden und für Jedermann geltenden Naturschutzrechts nicht nachzulassen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Richter des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts den Rückbau des Brückenbauwerks bereits als mögliche Folge des Obsiegens der Verbände in der Hauptsache offen angesprochen haben. Es besteht daher immer noch die Chance, die Verkehrsbedürfnisse am Ende mit einem Tunnel anstelle einer Brücke zu befriedigen und auf diesem Wege den gewichtigen ökologischen Belangen in gebührender Weise Rechnung zu tragen. Wer die Biodiversität sichern und die Artenvielfalt bewahren will, darf darüber eben nicht bloß auf der internationalen Konferenz im japanischen Nagoya reden, sondern muss sich dieser Aufgabe auch vor der eigenen Haustür annehmen. Die Realisierung eines Tunnels anstelle der Waldschlößchenbrücke wäre auch aus diesem Grunde ein gutes Signal. Den Dresdnern böte dies zudem die Möglichkeit, den Welterbetitel wieder zu erlangen. Pressemittelung der Welterbebewegung Pressemittelung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle/Saale e.V. |
27. Oktober 2010 – Elbestaustufen in der Tschechischen Republik: Einwendungsfrist beginnt |
Die deutsche Übersetzung der zwei dicke Ordner umfassenden Unterlagen zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist noch nicht abgeschlossen, und dauert noch bis mindestens Anfang Dezember diesen Jahres. Da sich die tschechische Seite jedoch nicht hat hinreißen lassen, einer Fristverlängerung für die Stellungnahmen bei der grenzüberschreitenden Beteiligung aus Deutschland zuzustimmen, hat die hier für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige Behörde – die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost – sich entschlossen, nun die von tschechischer Seite vorgelegte Kurzfassung („Auszug aus den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens “) zur Stellungnahme freizugeben. Die dort dargelegten weitgehend unbelegten Behauptungen (siehe hier) reichen bei weitem nicht aus, um Grundlage für eine ernstzunehmende Stellungnahme – bis spätestens 24. November 2010 – zu sein Es ist offen, ob die tschechische Seite einer Verlängerung der Frist für Stellungnahmen zustimmt, deswegen ist zunächst bis spätestens zum 24. November 2010 Gelegenheit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik: Ministerstvo životního prostředí Vršovická 65 100 10 Praha 10 Tschechische Republik mitzuteilen, dass die herausgegebenen Unterlagen unvollständig sind und keinesfalls ausreichen, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. |