Aktuelle Berichte
4. Dezember 2011 - Waldschlößchenbrücke, Berufungsverfahren der Grünen Liga beim OVG

Nachdem die Umweltverbände Grüne Liga Sachsen, NABU und BUND beim Verwaltungsgericht Dresden mit ihrem Versuch scheiterten, das europäische Schutzgebiet der Elbe und das Weltkulturerbe vor irreparablen Schäden durch den Bau der Waldschlößchenbrücke zu bewahren, bot sich ihnen nun erstmals die Gelegenheit, ihre rechtlichen und naturschutzfachlichen Argumente dem 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vorzutragen. Die achttägige Verhandlung, die in sachlicher Atmosphäre unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Michael Raden stattfand, ließ offenbar werden, dass die Interessen des Naturschutzes für die Brückenplaner kaum eine Rolle spielten.

Unabhängig davon, ob es das Ausmaß der Schädigung der geschützten Kies- und Sandbänke, der Flachlandmähwiesen und der die Elbe begleitenden Hochstaudenfluren oder die Intensität der Beeinträchtigung geschützter Tiere (Grüne Keiljungfer, Wachtelkönig, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Kleine Hufeisennase u.v.m.) betrifft, zeigte sich deutlich, dass keine sorgfältigen Untersuchungen, sondern allenfalls wenig realitätsgerechte Abschätzungen die Grundlage der Planung bildeten. Aussagen der Fachgutachter des beklagten Freistaates Sachsen, die darin gipfelten, dass die in den Elbwiesen lebenden Wachtelkönige ohnehin von Katzen gefressen würden und die Straße querende Fledermäuse den Fahrzeugen problemlos ausweichen könnten, weil ihnen solche Ausweichmanöver gelängen, wenn Kinder die Tiere mit ihren Pudelmützen zu fangen versuchten, trugen zur Erheiterung der Zuhörer bei, warfen aber auch ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der Argumente, mit denen der Beklagte die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus zu begründen versuchte. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem europäischen Naturerbe sieht anders aus.

Auch die von den Verbänden vorgeschlagene und von Experten ausgearbeitete Tunnelvariante wurde vom Beklagten erkennbar nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gewürdigt. Während diese naturschonende Möglichkeit der Elbquerung noch im Planfeststellungsverfahren gleichsam „vom Tisch gewischt wurde“, setzte sich der Beklagte erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Frage auseinander, ob ein in offener Bauweise hergestellter Tunnel nicht doch die bessere Variante zur Herstellung eines Elbübergangs gewesen wäre. Der noch am vorletzten Tag der mündlichen Verhandlung vom Beklagten aufgebotene Fachgutachter konnte vor dem Hintergrund der zum Einschwimmen der Brücke erforderlichen umfangreichen Baggerungen in der Elbe allerdings nicht widerlegen, dass der Tunnelbau deutlich geringere Beeinträchtigungen verursacht hätte. Davon abgesehen hätten solche Überlegung vor Erteilung der Genehmigung des Brückenbaus, und nicht erst Jahre danach im gerichtlichen Verfahren angestellt werden müssen.

Der Michail Sergejewitsch Gorbatschow zugeschriebene Satz, „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, könnte daher im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen seine unverminderte Aktualität erweisen.
Dem Prozessvertreter des Beklagten ist dies nicht entgangen, und so wird er in einem Pressebericht bereits mit den Worten zitiert, dass nachgebessert wird, „sollte der Senat Haare in der Suppe in Form von Planungsmängeln finden.“ Das ist bemerkenswert, weil solche Mängel noch in der Verhandlung rundheraus abgestritten wurden. Davon abgesehen zeigen sich die Anwälte der Verbände, Prof. Dr. Martin Gellermann und Peter Kremer, überzeugt, dass die Mängel von grundlegender Art und keineswegs mit wenigen Federstrichen oder weiteren Trostpflästerchen für die Natur zu beheben sind.
Das mit Spannung erwartete Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, dessen Verkündung spätestens am 16.12.2011 erfolgt, wird fraglos einen wichtigen Beitrag zur Klärung erbringen. Der grundlegenden Bedeutung der Rechtssache und der zahlreichen und schwierigen Rechtsfragen wegen wird sich eine weitere Runde sicher anschließen. Ob es allerdings die Umweltverbände sind, die den Weg zum Bundesverwaltungsgericht beschreiten müssen oder ob diese ehrenvolle Aufgabe dem Freistaat Sachsen zufällt, bleibt abzuwarten.

 

04. Dezember 2011

GRÜNE LIGA Sachsen e.V. – Team Waldschlößchenbrücke

Mündliche Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluss Waldschlösschenbrücke am 29. November 2011

Datum/Uhrzeit der Verhandlung: 29.11.2011, 10:00 Uhr

Sitzungssaal der Verhandlung: 005

Aktenzeichen: 5 A 195/09

Fortsetzung am Mittwoch, den 30. November 2011, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 und Freitag, den 2. Dezember 2011 jeweils um 9.30 Uhr

1. Grüne Liga Sachsen e. V.

2. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e. V. u.a. (PB: RA Peter Kremer, RA Prof. Dr. Martin Gellermann) gegen Freistaat Sachsen (PB: RAe Redeker, Sellner, Dahsn) wegen Planfeststellungsbeschluss Waldschlößchenbrücke, hier: Berufung

Besetzung des Gerichts:

Vorsitzender Richter am OVG Raden
Richterin am OVG Düvelshaupt
Richterin am OVG Döpelheuer
Richter am Kober als Ergänzungsrichter (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 192 Abs. 2 GVG)

Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/1394.php

 


 

Artikel 10

(1) Der Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage ist, auch in Verantwortung für kommende Generationen, Pflicht des Landes und Verpflichtung aller im Land. Das Land hat insbesondere den Boden, die Luft und das Wasser, Tiere und Pflanzen sowie die Landschaft als Ganzes einschließlich ihrer gewachsenen Siedlungsräume zu schützen. Es hat auf den sparsamen Gebrauch und die Rückgewinnung von Rohstoffen und die sparsame Nutzung von Energie und Wasser hinzuwirken.

(2) Anerkannte Naturschutzverbände haben das Recht, nach Maßgabe der Gesetze an umweltbedeutsamen Verwaltungsverfahren mitzuwirken. Ihnen ist Klagebefugnis in Umweltbelangen einzuräumen; das Nähere bestimmt ein Gesetz.

(3) Das Land erkennt das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur an, soweit dem nicht die Ziele nach Absatz 1 entgegenstehen. Der Allgemeinheit ist in diesem Rahmen der Zugang zu Bergen, Wäldern, Feldern, Seen und Flüssen zu ermöglichen.

Im Klageverfahren zum Planfeststellungsbeschluss Waldschlösschenbrücke hat das OVG Bautzen (Ortenburg 9, 02625 Bautzen) vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Erster Verhandlungstag ist Dienstag, 29.11.2011, ab 10:00 Uhr; Fortsetzung am Mittwoch, 30.11.2011, Donnerstag, 01.12.2011 und Freitag, 02.12.2011, jeweils 09:30 Uhr. Die Verhandlung findet im Sitzungssaal 005 statt. Zur erwarteten Urteilsverkündung wurden keine Angaben gemacht.

Die Verhandlung ist öffentlich. Wer die Möglichkeit hat, kann als Zuschauer und Prozessbeobachter die klagenden Umweltverbände moralisch unterstützen und zu mehr Öffentlichkeit beitragen. Die ungewohnt sachliche Berichterstattung der Lokalmedien während der vergangenen Verhandlungsrunde dürfte nicht zuletzt auf die Präsenz einer interessierten Bürgerschaft zurückgehen. Teilen Sie uns auch diesmal Ihre Beobachtungen mit und helfen Sie bei einer fairen Beurteilung des Verfahrens.

Der Ausgang des Klageverfahrens wird nicht nur Wirkung auf künftige juristische Entscheidungen bei Umweltkonflikten haben, sondern in besonderer Weise das Verhältnis von Biodiversität, der Verbindlichkeit umweltrechtlicher Verantwortung und öffentlichen Interessen bei sächsischen Großprojekten prägen.

Hintergrund

Die drei klageführenden sächsischen Umweltverbände NABU Sachsen, BUND Sachsen und Grüne Liga Sachsen halten den 2004 erteilten Planfeststellungsbeschluss zum Verkehrszug Waldschlösschenbrücke aufgrund einer Vielzahl schwerwiegender Einwände für rechtswidrig. Sie reichten 2004 gegen die Planfeststellung Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden ein. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden folgte 2008 in ihrem erstinstanzlichen Urteil der Auffassung der Landesdirektion Dresden als genehmigungserteilender Behörde. Gegen diese Entscheidung legten die Naturschutzverbände Berufung beim Sächsischen OVG in Bautzen ein.

Am Sächsischen Oberverwaltungsgericht findet zurzeit diese Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren statt.

Der Rückbau der Waldschlösschenbrücke und die Wiederherstellung der Elbwiesen sind außerdem Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Dresdner Elbtales in die Liste der Welterbestätten. Eine Ausführung der Elbquerung in Form eines durchgehenden Tunnels wäre aus Sicht der Umweltverbände sowie der Unesco eine mögliche Alternative.

Quelle: quo-vadis-dresden.de

35. Verkehrsplanerisches und Verkehrsökologisches Kolloquium – zum Thema: „Zukunft der Städte“

Am 19. Oktober 2011 beginnt das Verkehrsplanerische und Verkehrsökologische Kolloquium zum Thema: „Zukunft der Städte“.

Die Vorträge finden jeweils Mittwochs von 14:50 bis 16:20 Uhr im Potthoff-Bau (Raum 112, Hettnerstraße 1) statt. Die genauen Termine können Sie der PDF unten entnehmen.

PDF Termine

weitere Veranstaltungen der Fakultät: http://tu-dresden.de.

Prof. Dr.-Ing. Gerd-Axel Ahrens
Technische Universität Dresden
Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“
Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr
Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung (vip)
D-01062 Dresden
Tel.: + 49 351/46332975
Fax:  + 49 351/46337264
e-mail: gerd-axel.ahrens@tu-dresden.de

Das Urteil im Brückenprozess verzögert sich

Im Prozess zur Waldschlößchenbrücke sind weitere mündliche Verhandlungstage vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen angesetzt. Der 5. Senat des Gerichts wird vom 29.November bis 2. Dezember weiter über die Klagen von drei Naturschutzverbänden gegen das Bauprojekt verhandeln. Der 2.Dezember ist als Reservetermin ausgewiesen. Aufgrund des umfangreichen Sachvortrages der Beteiligten und der Vielzahl an Sachverständigen seien die weiteren Termine erforderlich, hieß es. Ursprünglich sollte Anfang Oktober das Urteil fallen. Die Naturschutzverbände Grüne Liga, NABU und BUND sehen den Lebensraum von Tieren und Pflanzen durch den Bau beeinträchtigt und wollen geklärt wissen, ob ein Tunnel die umweltverträglichere Wahl gewesen wäre. Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte die Klagen 2008 bereits in erster Instanz abgewiesen. (SZ/fra)

Sächsische Zeitung, 1. Oktober 2011

5. Oktober 2011 - Uns trennt die Brücke

Von Denni Klein

Die Waldschlößchenbrücke ist fast fertig und doch ist offen, ob ihr Bau rechtens ist. Dass es in dem Streit um mehr als die Brücke geht, zeigt ein Tag im Gericht.

Michael Raden hält seine Hand stets vor seinen Mund, seinen Stift fest umklammert, wenn er den Ausführungen der Anwälte folgt. Er ist der Vorsitzende Richter des 5.Senats am Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Er ist der oberste Brücken-Richter. Seine Aufgabe: Er soll mit seinen beiden Kolleginnen und dem Ergänzungsrichter entscheiden: Ist der Bau der Waldschlößchenbrücke rechtens?

Vor ihm sitzen seit dem gestrigen Dienstag bis zum Freitag ein gutes Dutzend Anwälte und Experten. Die einen vertreten den Freistaat. Der Berliner Rechtsanwalt Frank Fellenberg führt für das beklagte Land das Wort. Gewandt, offensiv, siegessicher: „Ich möchte ihre Äußerung zunächst auf rechtlich richtige Füße stellen“, leitet er seine erste längere Erwiderung des Tages ein, von denen noch viele folgen. Er reagiert auf einen leidenschaftlichen Vortrag des Anwalts Martin Gellermann, der die drei klagenden Naturschutzverbände Grüne Liga, NABU und BUND vertritt

Hat das Land geschlampt?

Richter Raden zuckt nicht ein einziges Mal mit der Augenbraue, während sich die versierten Verwaltungsrechtler ihren Schlagabtausch liefern. Hin und wieder notiert er sich ein paar Worte. Das meiste hat er in den 6500 Seiten Papier, die in 80 Ordnern und Mappen bereitstehen, schon gelesen.

An diesem Verhandlungstag geht es darum, ob das damalige Regierungspräsidium, heute Landesdirektion, den Schutz der Natur ausreichend geprüft hat, bevor es 2004 den Bau der Brücke genehmigte. Hier signalisiert der Senat Zweifel. Die Überraschung des Tages. Das sind Vorüberlegungen anhand der Aktenlage, stellt die Berichterstatterin des Senats klar. „Das Regierungspräsidium hat nur eine reine Gefahrenabschätzung vorgenommen. … Eine Verträglichkeitsprüfung wäre aber erforderlich gewesen.“ Das ist längst kein Urteil, aber ein Signal. Im Klartext heißt das: Das Regierungspräsidium hätte seinerzeit wesentlich besser prüfen sollen, ob der Brückenbau erhebliche und dauerhafte Schäden für die in dem geschützten Gebiet lebenden Tiere und Pflanzen hat.

„Damit weicht der Senat ganz erheblich vom Verwaltungsgericht Dresden ab. Ich bin dezidiert anderer Meinung“, stellt Landesanwalt Fellenberg fest. Der SZ sagt er: „Es ist keiner Kröte geholfen, wenn das Land nachträglich die Papiere von 2004 ändert. Eine erneute Prüfung käme zum gleichen Ergebnis. Die Brücke schadet der Natur nicht.“

Die Naturschützer schöpfen durch die „Vorüberlegungen“ der Richter Hoffnung. „Wir haben gewichtige Argumente, dass die Brücke die Natur schädigt und dass das nicht beachtet wurde“, sagt Anwalt Gellermann der SZ.

Eine Einschränkung gibt der Senat zu bedenken. So könnte man dem Land zugutehalten, seinen Fehler in späteren Änderungsbeschlüssen erkannt und die Verträglichkeitsprüfung nachgeholt zu haben. Das könnte juristisch eine „heilende Wirkung“ haben. „Mit nichten“, sagt Anwalt Gellermann. „Es geht hier nicht um die große Heilung eines punktuellen Fehlers, sondern um die punktuelle Heilung eines unglaublich großen Fehlers.“ Es wird deutlich, dass es um mehr geht als die Rettung der kleinen Hufeisennase (eine Fledermaus) oder des Dunklen Weißknopf-Ameisenbläulings (ein seltener Schmetterling). Das Gericht soll klären, ob die sächsischen Genehmigungsbehörden den Naturschutz ausreichend würdigen, wenn sie Bauprojekte genehmigen. Künftige Baugenehmigungen werden sich an dieser Entscheidung messen lassen müssen. Natürlich wird auch deutlich, dass der Schmerz des Welterbeverlusts und die Unversöhnlichkeit mit dem Stahlbauwerk mitschwingt.

Drei Szenarien denkbar

Allen Beteiligten ist aber klar: Niemand reißt die Brücke wieder ab. Deshalb sind drei Szenarien denkbar. Variante eins: Das Land verliert. Es gibt einen Baustopp und Naturschutzbelange müssten nachgebessert werden. Variante zwei: Die Naturschützer scheitern, dann geht es wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter. Variante drei: Richter Michael Raden schafft die Versöhnung. Dazu braucht er in seinem Urteil einen äußerst feinsinnigen Strich. Denn bisher ist klar: Diese Brücke trennt Dresden.

Sächsische Zeitung, 28. September 2011

Fortsetzung des Berufungsverfahrens

Einladung zur Teilnahme

Aus Anlass der Weiterführenden Berufungsverhandlung beim Oberverwaltungsgericht wollen wir gern zur Teilnahme einladen.

Die Berufungsverhandlung am Oberverwaltungsgericht Bautzen ist öffentlich und findet am 27.09.2011 ab 10:00 Uhr statt.

Am 28.09.2011, 29.09.2011 und 30.09.2011 wird die Verhandlung jeweils ab 09.30 Uhr fortgesetzt. Falls es zeitlich möglich ist, freuen wir uns, wenn uns viele Zuschauer unterstützen.

Besucheradresse:

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Ortenburg 9
02625 Bautzen

Tel.: 03591 – 21750

Sitzungssaal: 005

Auch wenn zum Teil sehr detailliert naturschutzfachliche und -rechtliche Argumente ausgetauscht werden, ist doch mit einer auch für den interessierten Laien interessanten Verhandlung zu rechnen. Außerdem macht ein voller Zuschauerraum gegenüber den Richtern deutlich, dass die Causa Waldschlößchenbrücke noch voll im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht.

unsere Erwartungen an den weiteren Prozess

GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
Team Waldschlößchenbrücke

7. September 2011 - Waldschlößchenbrücke noch später fertig

Von Peter Hilbert

Die Firmen bauen zu langsam. Frühestens im August 2012 wird die Dresdner Elbquerung eröffnet.

Dresden. Die Waldschlößchenbrücke wird voraussichtlich nicht wie geplant Anfang Mai 2012 freigegeben. Setzen die Bauleute die Arbeiten im derzeitigen Tempo fort, kann das Bauwerk frühestens im August kommenden Jahres übergeben werden. Das erklärten Brückenexperten der SZ.

Offiziell bestätigen wollte Baubürgermeister Jörn Marx (CDU) den neuen Termin zwar noch nicht. Er räumte jedoch ein, dass es einen Bauverzug gibt. Hinter den Kulissen ist ein heftiger Streit zwischen der Stadt und den Baufirmen der Arbeitsgemeinschaften Waldschlößchenbrücke (Arge) entbrannt. Das Rathaus pocht zwar nach wie vor auf die Fertigstellung Anfang Mai 2012. Das sieht der geänderte offizielle Zeitplan vor. Doch den akzeptiert die Arge nicht. Sie hat einen ganz anderen Ablauf vorgelegt. Nach dem soll der Brückenbau erst Anfang 2013 abgeschlossen sein.

Der Endtermin war bereits mehrfach verschoben worden. Zuerst von Juni auf Dezember dieses Jahres, dann auf Mai 2012.

Die Stahlkonstruktion der Brücke steht. Derzeit wird an der Fahrbahnplatte gebaut. Das mittlere Stück zwischen den Brückenbögen wurde kürzlich als erstes betoniert. Es ist jetzt durchaus möglich, dass das Bautempo forciert wird. Damit wäre auch noch eine Übergabe im Mai 2012 zu schaffen. Schneller gebaut werden könnte schon allein dadurch, dass an Werktagen länger und auch sonnabends gearbeitet wird. Zudem könnten zusätzliche Kräfte eingesetzt werden. Doch dafür verlangt die Arge finanzielle Zuschläge in Millionenhöhe. „Es ist eine Frage des Geldes“, hatte der Technische Geschäftsführer der Arge, Henri Lossau, bereits vor Wochen den Streit auf den Punkt gebracht. Die Stadt ist nach SZ-Informationen aber nicht bereit, mehr zu zahlen. Mittlerweile sind die Verhandlungen völlig festgefahren.

Der Bau von Brücke und sämtlichen Zufahrten sollte nach dem ursprünglichen Plan rund 156 Millionen Euro kosten. Er ist bereits jetzt um 25 Millionen Euro teurer geworden. Diese Grenze will die Stadt nicht überschreiten.

Sächsische Zeitung, 01. September 2011
www.sz-online.de

1. September 2011 - Regensburg: Unesco-Gutachten sieht Brücke kritisch

Regensburg/Paris/dpa. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (Icomos) hat den seit Jahren erwogenen Neubau einer Busbrücke über die Donau in der Regensburger Altstadt kritisiert.

In dem Gutachten, das vom Welterbezentrum der Unesco in Paris angefordert wurde, heißt es, der Brückenbau habe «ernstzunehmende Folgen für das Welterbegebiet der Stadt Regensburg». Das teilte die Regensburger Stadtverwaltung am Mittwoch mit.

Damit ist es unwahrscheinlich, dass die westliche Busbrücke jemals gebaut wird. Die Stadt hatte immer betont, sie werde keine Entscheidung treffen, die wie in Dresden das begehrte Welterbeprädikat gefährdet. Die Unesco hatte dem Dresdner Elbtal wegen des Baus der umstrittenen Waldschlösschenbrücke den Welterbestatus wieder aberkannt.

Hintergrund der Regensburger Brücken-Diskussion ist die Sperrung der weltberühmten Steinernen Brücke für den Autoverkehr. Dadurch müssen die städtische Busse seit Jahren Umwege fahren. Die Stadt will nun ein Ergänzungsgutachten in Auftrag geben.

Infos der Stadt zur Westtrasse

Mitteldeutsche Zeitung, 24. August 2011

28. Juli 2011 - Der Brücke droht weiterer Bauverzug

Von Peter Hilbert

Die Baufirmen wollen mehr Geld sehen, damit sie schneller arbeiten. Sonst könnte sich der Bau um ein halbes Jahr verzögern.
Eitel Sonnenschein gestern beim Vor-Ort-Termin auf der Waldschlößchenbrücke. „Im April oder Mai 2012 soll die Verkehrsfreigabe sein“, verkündete Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz der versammelten Presse. Allerdings wisse er nicht, was mögliche Hochwasser oder der kommende Winter noch bringen. Doch der Zeitplan könnte aus ganz anderem Grunde kippen. Denn hinter den Kulissen wird erbittert gestritten.

Der Streit: Stadt und Firmen verhandeln über mehr Geld

Die Stahlmontage der Brücke ist abgeschlossen. Nun soll die Fahrbahnplatte auf der 636 Meter langen Stahlkonstruktion gebaut werden. Das ist die Hauptarbeit, die noch geleistet werden muss. Die große Frage ist, wie schnell dieser Schritt abgeschlossen werden kann. Koettnitz hatte angekündigt, dass dies bis zum Jahresende geschafft sein soll. Dann blieben nur noch vier Monate, um die letzten Arbeiten bis zum Frühjahr 2012 auszuführen. Auf der anderen Seite stehen die Baufirmen der Arbeitsgemeinschaft Waldschlößchenbrücke (Arge). Deren Technischer Geschäftsführer Henri Lossau bestätigte den Termin gestern allerdings nicht. Er wollte sich auf SZ-Nachfrage überhaupt nicht äußern, wann die Fahrbahnplatte fertig sein soll. „Wir sind im Gespräch mit dem Bauherren. Es ist eine Frage des Geldes“, brachte er den Streit auf den Punkt. Es geht um finanzielle Zuschläge, sogenannte Nachträge.

Der jetzige Baustand: Im August wird an den Bögen betoniert

Seit Montag wird das erste, knapp 92 Meter lange Stück der Fahrbahnplatte zwischen den Brückenbögen gebaut. Über 2 700 Tonnen Bewehrungsstahl und Beton müssen dort eingebaut werden. Etwa ein Viertel der Stahlbewehrung ist montiert. Bis Mitte August sollen diese Arbeiten beendet sein, sodass dann binnen eines Tages rund 900 Kubikmeter Beton mit zwei Pumpen ins Stahlgeflecht gefüllt werden. Gebaut werden müssen 20 weitere Abschnitte der Platte, die zwischen 20 und 35 Meter lang sind.

Der Zeitplan: Endtermin könnte sich um Monate verschieben

Lossau kündigte an, dass die Abschnitte im Zwei-Wochen-Rhythmus gefertigt werden. Gehen die Arbeiten in diesem Tempo voran, wäre der Bau der Fahrbahnplatte nicht in vier, sondern erst in zehn Monaten fertig. Also im Juni 2012. Vier Monate wären dann noch für die restlichen Arbeiten nötig.

Wird die Brücke statt Anfang Mai erst im Oktober nächsten Jahres fertig? Noch Ende 2010 hatte Lossau angekündigt, dass die Plattenbau im Wochenrhythmus vorangetrieben werden könnte. Das wäre das Optimum, relativiert er jetzt. „Mit dem nötigen Mehraufwand wird das nicht funktionieren“, begründet er. Die Schalungsbretter unter der Platte müssten nach jedem Betonieren per Hand von den Laufstegen unter der Brücke abgebaut und im nächsten Abschnitt wieder neu verlegt werden.

Die andere Option ist, dass sowohl auf der Altstädter als auf der Neustädter Seite parallel am Plattenbau gearbeitet wird. So hatte es Koettnitz angekündigt. Denn würden die Bauleute auf beiden Seiten arbeiten, kommen sie schneller voran. Doch dazu zuckt Lossau nur mit den Schultern. Dies sei nur eine Frage des Geldes.

Die Pannen: Geplatzte Termine und Preisspirale

Die SZ hakte bei Koettnitz nach, ob sich die Brückenkosten denn nun wieder erhöhen, um den Zeitplan zu halten. Bereits 2010 wurde klar, dass das 156-Millionen-Euro-Projekt um 25 Millionen teurer wird. Diese Grenze würde nicht überschritten, reagierte er. Genaueres zu den Gesprächen mit der Arge sagte Koettnitz nicht. „Wegen Nachträgen verhandeln wir immer“, fügte er lediglich hinzu.

Der Bau hatte sich bereits mehrfach verzögert. Statt wie geplant 2006 begannen die Arbeiten erst Ende 2007. Fertig sollte die Brücke im Juni 2011 sein. Doch wegen eines Planungsfehlers und Bauverzugs musste der Endtermin erst auf Ende 2011 und später auf Mai 2012 verschoben werden.

 

Sächsische Zeitung, 27 Juli 2011

20. Juli 2011 - Der Natur zu ihrem Recht verholfen

Bundesverwaltungsgericht erklärt Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung Freiberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute zur Klage des BUND LV Sachsen e.V. gegen den Bau der Ortsumfahrung B173/B101 Freiberg sein Urteil gesprochen und den betreffenden Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. „Als ›Anwalt der gefährdeten Natur‹ haben wir diesen Beschluss natürlich mit großer Freude und Genugtuung aufgenommen” so Wolfgang Riether, Landesgeschäftsführer. „Durch Aktionen und Spenden haben zahlreiche Unterstützer und Sympathisanten aus Freiberg und Umgebung uns in dieser Sache bestärkt, dafür an dieser Stelle auch einen herzlichen Dank.”

Jahrelang hat die Landesdirektion Chemnitz die Hinweise und Einwendungen unserer anerkannten Naturschutzvereinigung ignoriert und dafür jetzt ihre Quittung erhalten, die leider der Steuerzahler begleichen muss. Es sollte nun auch der staatlichen Straßenbauverwaltung in Sachsen deutlich geworden sein, dass FFH-Gebiete nicht die stille Baulandreserve der Zukunft, sondern als Tabuzonen zu betrachten sind. Es sollte sich auch die Erkenntnis durchsetzen, dass es z.B. nicht genügt, 12 Fledermausarten in einem Waldgebiet festzustellen und ansonsten die Planung mit einigen naturschutz-kosmetischen Maßnahmen wie „Fledermauskästen” oder wenigen Metern „Überflughilfen” durchzudrücken.

Auch wenn das die von der Straßenbauverwaltung „staatlich beauftragten” Gutachter glauben machen wollten. Und nicht zuletzt hat die ständige Einschränkung der gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte unserer anerkannten Naturschutzvereinigung durch die staatlichen Behörden auch keinen Erfolg gebracht.

Was die Zukunft Freibergs angeht ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein guter Zeitpunkt, um Innezuhalten und die reale Situation vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der ökonomischen Verhältnisse objektiv und frei von lokalpatriotischen Wunschvorstellungen neu zu bewerten. Mit diesem Urteil erschließt sich jetzt die Möglichkeit, für Freiberg eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verkehrslösung zu finden. Es ist an der Zeit, dass verantwortungsvolle Politiker im Sinne des Gemeinwohls das Heft des Handelns in die Hand nehmen, um hier eine entsprechende Lösung anzuschieben. Politiker, die glauben mit einem Bagger Gesetze aushebeln zu können, sollten ihren Hut nehmen. Der BUND LV Sachsen e.V. ist jedenfalls bereit, auch an verkehrstechnischen Lösungen mitzuwirken, die dem Schutz von Natur und Landschaft und damit der Lebensqualität für den Menschen Rechnung tragen.

„Heute wollen wir aber erst einmal in biblischen Worten gesprochen, den Sieg von David über Goliath genießen”.

Ich bitte um Veröffentlichung und bedanke mich für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Riether,
Landesgeschäftsführer BUND Sachsen e.V.
Chemnitz, am 14.Juli 2011