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Informationen zum Revisionsverfahren |
Unser Rechtsbeistand Entscheidend für das Revisionsverfahren ist, dass die Umweltverbände von Juristen mit höchster Sach- und Fachkenntnis vertreten werden. Die GRÜNE LIGA hat sich für Martin Gellermann entschieden. Der Rechtsanwalt und außerordentliche Professor an der Universität Osnabrück hat sich auf das Umweltrecht spezialisiert und befasst sich seit Jahren intensiv mit Fragen des europäischen Habitat- und Artenschutzrechts. Sein aktuelles Fazit zum Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes: Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung gravierende Fehler erkennen lassen. Martin Gellermann befasst sich wie kaum ein anderer mit den Fragen der Anwendung des europäischen Habitatschutzrechtes. In zahlreichen Analysen und Forschungsbeiträgen versucht er, diesem Recht auf nationaler Ebene zum Durchbruch zu verhelfen. Damit richtet er sein Augenmerk gezielt auf das Netz Natura-2000 und die darin verankerte Beteiligung der Naturschutzvereine mit Schwerpunkt Emissions- und Artenschutz. Revisionsgründe Das Sächsische Oberverwaltungsgericht setzte sich mit entscheidenden Mängeln der Planfeststellung nicht angemessen auseinander. So zum Beispiel mit der lückenhaften Ausweisung von Schutzgebieten, den sachfremden Entscheidungsgründen bei der Annullierung von Schutzgebieten zugunsten des Brückenbaues und dem höchst oberflächlichen und fehlerhaften Variantenvergleich zwischen Brücke und Tunnel. Die gerichtliche Auseinandersetzung war geprägt durch – aktenwidrige Feststellungen Ein weiterer Grund für die Revision ist die fehlerhafte Beteiligung der Naturschutzverbände im Planungsverfahren. Auch dies wurde von den Verwaltungsgerichten nicht gerügt, obwohl die Mängel offensichtlich waren. Eine nicht nachvollziehbare Auffassung des Gerichtes ist es auch, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht nach „bestem wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ durchgeführt werden muss, sondern nach „Augenmaß“. Ein entscheidender Kritikpunkt liegt auch in folgendem Sachverhalt: Kosten und Nutzen Die Verteidigung des Freistaates Sachsen und seiner Planfeststellungsbehörde im Klageverfahren wird zu einhundert Prozent aus Steuergeldern finanziert – wir, die GRÜNE LIGA, müssen die Kosten des Verfahrens vollständig aus Spenden bestreiten. Allerdings besteht für die Umweltverbände ein moralischer Vorteil: Die Arbeit der staatlichen Kontrollorgane und Aufsichtsräte soll kritisch hinterfragt und damit verbessert werden. Probleme wie beim Bahnprojekt Stuttgart 21 oder dem Großflughafen Berlin Schönefeld sollen früh erkannt und abgewendet werden. Dies ist der gesellschaftliche Auftrag der Umweltverbände. Spenden für das Erreichen dieser Ziele sind somit gut investiertes Geld. |