Informationen zum Revisionsverfahren
Informationen zum Revisionsverfahren

Unser Rechtsbeistand

Entscheidend für das Revisionsverfahren ist, dass die Umweltverbände von Juristen mit höchster Sach- und Fachkenntnis vertreten werden. Die GRÜNE LIGA hat sich für Martin Gellermann entschieden. Der Rechtsanwalt und außerordentliche Professor an der Universität Osnabrück hat sich auf das Umweltrecht spezialisiert und befasst sich seit Jahren intensiv mit Fragen des europäischen Habitat- und Artenschutzrechts.

Sein aktuelles Fazit zum Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes: Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung gravierende Fehler erkennen lassen.

Martin Gellermann befasst sich wie kaum ein anderer mit den Fragen der Anwendung des europäischen Habitatschutzrechtes. In zahlreichen Analysen und Forschungsbeiträgen versucht er, diesem Recht auf nationaler Ebene zum Durchbruch zu verhelfen. Damit richtet er sein Augenmerk gezielt auf das Netz Natura-2000 und die darin verankerte Beteiligung der Naturschutzvereine mit Schwerpunkt Emissions- und Artenschutz.

Revisionsgründe

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht setzte sich mit entscheidenden Mängeln der Planfeststellung nicht angemessen auseinander. So zum Beispiel mit der lückenhaften Ausweisung von Schutzgebieten, den sachfremden Entscheidungsgründen bei der Annullierung von Schutzgebieten zugunsten des Brückenbaues und dem höchst oberflächlichen und fehlerhaften Variantenvergleich zwischen Brücke und Tunnel. Die gerichtliche Auseinandersetzung war geprägt durch

– aktenwidrige Feststellungen
– bruchstückhafter Umgang mit Aussagen von Sachverständigen
– fehlendes rechtliches Gehör
– falsche Anwendung der Präklusionsregeln
– Verletzung des Art. 267 Abs. 3 AEUV.

Ein weiterer Grund für die Revision ist die fehlerhafte Beteiligung der Naturschutzverbände im Planungsverfahren. Auch dies wurde von den Verwaltungsgerichten nicht gerügt, obwohl die Mängel offensichtlich waren.

Eine nicht nachvollziehbare Auffassung des Gerichtes ist es auch, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht nach „bestem wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ durchgeführt werden muss, sondern nach „Augenmaß“.
Mit so einer Rechtsauffassung würde der Zerstörung unserer natürlichen  Lebensgrundlagen Tür und Tor geöffnet.

Ein entscheidender Kritikpunkt liegt auch in folgendem Sachverhalt:
Der Planungsträger hat im Laufe der Gerichtsverfahren seine Planung angepasst, weitere Eingriffe hinzugefügt, fehlende Untersuchungen scheinbar nachgeholt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen immer wieder dem Stand der Gerichtsverhandlungen angepasst. Am deutlichsten wurde diese Salamitaktik bei der Ausweisung der Baufelder für die Brücke. Noch in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden behauptete der Planungsträger, ein Brückenbauwerk würde viel weniger Baufläche benötigen als ein Tunnel und zudem kaum in den Elbegrund eingreifen. Aufgrund dieser Behauptung schloss sich das Verwaltungsgericht Dresden der Auffassung an, ein Tunnelbau sei so „offensichtlich“ ein stärkerer Eingriff ins Schutzgebiet,  dass man auf einen detaillierten Variantenvergleich verzichten kann.
Ein Jahr darauf teilte der Bauträger mit, dass man die Ausweisung des Baufeldes für die Brücke zu klein geplant habe und beantragte nun ein Baufeld, dass insgesamt größer ist, als ein Baufeld für eine Tunnelbaustelle gewesen wäre. Aus Sicht der Naturschutzverbände wären spätestens an dieser Stelle die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und ein neues Planungsverfahren notwendig gewesen. Auch hier sahen die sächsischen Aufsichtsbehörden und Gerichte keinen Handlungsbedarf.

Kosten und Nutzen

Die Verteidigung des Freistaates Sachsen und seiner Planfeststellungsbehörde im Klageverfahren wird zu einhundert Prozent aus Steuergeldern finanziert – wir, die GRÜNE LIGA, müssen die Kosten des Verfahrens vollständig aus Spenden bestreiten.

Allerdings besteht für die Umweltverbände ein moralischer Vorteil:
Durch die Spenden wird dokumentiert, dass hinter der Klage tausende umweltbewusste Bürger und Bürgerinnen stehen. Sie wollen, dass unser Land zukunftsfähiger wird. Großprojekte der Öffentlichen Hand sollen den nationalen und internationalen Regeln des Natur- und Umweltschutzes entsprechen, also nachhaltig sein.

Die Arbeit der staatlichen Kontrollorgane und Aufsichtsräte soll kritisch hinterfragt und damit verbessert werden. Probleme wie beim Bahnprojekt Stuttgart 21 oder dem Großflughafen Berlin Schönefeld sollen früh erkannt und abgewendet werden. Dies ist der gesellschaftliche Auftrag der Umweltverbände.

Spenden für das Erreichen dieser Ziele sind somit gut investiertes Geld.