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Mündliche Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluss Waldschlösschenbrücke am 29. November 2011 |
Datum/Uhrzeit der Verhandlung: 29.11.2011, 10:00 Uhr Sitzungssaal der Verhandlung: 005 Aktenzeichen: 5 A 195/09 Fortsetzung am Mittwoch, den 30. November 2011, Donnerstag, den 1. Dezember 2011 und Freitag, den 2. Dezember 2011 jeweils um 9.30 Uhr 1. Grüne Liga Sachsen e. V. 2. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e. V. u.a. (PB: RA Peter Kremer, RA Prof. Dr. Martin Gellermann) gegen Freistaat Sachsen (PB: RAe Redeker, Sellner, Dahsn) wegen Planfeststellungsbeschluss Waldschlößchenbrücke, hier: Berufung Besetzung des Gerichts: Vorsitzender Richter am OVG Raden Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/1394.php
Fassung vom 06.06.1992 Im Klageverfahren zum Planfeststellungsbeschluss Waldschlösschenbrücke hat das OVG Bautzen (Ortenburg 9, 02625 Bautzen) vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Erster Verhandlungstag ist Dienstag, 29.11.2011, ab 10:00 Uhr; Fortsetzung am Mittwoch, 30.11.2011, Donnerstag, 01.12.2011 und Freitag, 02.12.2011, jeweils 09:30 Uhr. Die Verhandlung findet im Sitzungssaal 005 statt. Zur erwarteten Urteilsverkündung wurden keine Angaben gemacht. Die Verhandlung ist öffentlich. Wer die Möglichkeit hat, kann als Zuschauer und Prozessbeobachter die klagenden Umweltverbände moralisch unterstützen und zu mehr Öffentlichkeit beitragen. Die ungewohnt sachliche Berichterstattung der Lokalmedien während der vergangenen Verhandlungsrunde dürfte nicht zuletzt auf die Präsenz einer interessierten Bürgerschaft zurückgehen. Teilen Sie uns auch diesmal Ihre Beobachtungen mit und helfen Sie bei einer fairen Beurteilung des Verfahrens. Der Ausgang des Klageverfahrens wird nicht nur Wirkung auf künftige juristische Entscheidungen bei Umweltkonflikten haben, sondern in besonderer Weise das Verhältnis von Biodiversität, der Verbindlichkeit umweltrechtlicher Verantwortung und öffentlichen Interessen bei sächsischen Großprojekten prägen. HintergrundDie drei klageführenden sächsischen Umweltverbände NABU Sachsen, BUND Sachsen und Grüne Liga Sachsen halten den 2004 erteilten Planfeststellungsbeschluss zum Verkehrszug Waldschlösschenbrücke aufgrund einer Vielzahl schwerwiegender Einwände für rechtswidrig. Sie reichten 2004 gegen die Planfeststellung Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden ein. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden folgte 2008 in ihrem erstinstanzlichen Urteil der Auffassung der Landesdirektion Dresden als genehmigungserteilender Behörde. Gegen diese Entscheidung legten die Naturschutzverbände Berufung beim Sächsischen OVG in Bautzen ein. Am Sächsischen Oberverwaltungsgericht findet zurzeit diese Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren statt. Der Rückbau der Waldschlösschenbrücke und die Wiederherstellung der Elbwiesen sind außerdem Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Dresdner Elbtales in die Liste der Welterbestätten. Eine Ausführung der Elbquerung in Form eines durchgehenden Tunnels wäre aus Sicht der Umweltverbände sowie der Unesco eine mögliche Alternative. |