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27. Oktober 2010 – Elbestaustufen in der Tschechischen Republik: Einwendungsfrist beginnt |
Die deutsche Übersetzung der zwei dicke Ordner umfassenden Unterlagen zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist noch nicht abgeschlossen, und dauert noch bis mindestens Anfang Dezember diesen Jahres. Da sich die tschechische Seite jedoch nicht hat hinreißen lassen, einer Fristverlängerung für die Stellungnahmen bei der grenzüberschreitenden Beteiligung aus Deutschland zuzustimmen, hat die hier für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige Behörde – die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost – sich entschlossen, nun die von tschechischer Seite vorgelegte Kurzfassung („Auszug aus den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens “) zur Stellungnahme freizugeben. Die dort dargelegten weitgehend unbelegten Behauptungen (siehe hier) reichen bei weitem nicht aus, um Grundlage für eine ernstzunehmende Stellungnahme – bis spätestens 24. November 2010 – zu sein Es ist offen, ob die tschechische Seite einer Verlängerung der Frist für Stellungnahmen zustimmt, deswegen ist zunächst bis spätestens zum 24. November 2010 Gelegenheit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik: Ministerstvo životního prostředí Vršovická 65 100 10 Praha 10 Tschechische Republik mitzuteilen, dass die herausgegebenen Unterlagen unvollständig sind und keinesfalls ausreichen, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können. |