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18. August 2010 - Gesetze gelten nicht nur für den Kleinen Mann |
GRÜNE LIGA weist diffamierende Vorwürfe zurück. Die GRÜNE LIGA führt gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND seit 2005 ein Klageverfahren gegen den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke, weil dieses Verkehrsbauwerk Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, die der Bewahrung des gemeinsamen Naturerbes aller Mitgliedstaaten dienen, unmittelbar schädigt. Der Bundesgesetzgeber hat den anerkannten Naturschutzverbänden die Aufgabe zugedacht, als „Anwälte der Natur“ die Einhaltung des geltenden nationalen und europäischen Naturschutzrechts gerichtlich durchzusetzen. Diese Aufgabe kann niemand anderes wahrnehmen, der einzelne Bürger besitzt kein Klagerecht für die Natur. Der wirksame Schutz der Naturgüter und namentlich der Gebiete des Netzes Natura 2000, die das „Tafelsilber des europäischen Naturerbes“ repräsentieren, ist kein Selbstzweck, sondern eine staatlich und überstaatlich als dringlich angesehene Notwendigkeit. Große internationale Zielsetzungen wie der Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt sind nur erreichbar, wenn sie vor Ort, in jedem Schutzgebiet ernst genommen werden. Deutschland hat als leistungs-starke Industrienation beim Naturschutz eindeutig eine Vorbildfunktion für ärmere Länder. Bei der Planung und beim Bau der Brücke wurden aus Sicht der Naturschutzverbände bestehende Naturschutzgesetze missachtet. Insbesondere hat es zu keinem Zeitpunkt eine qualifizierte Alternativenprüfung für die Elbquerung am Waldschlößchen gegeben. Dazu Jörg Urban, Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Sachsen: “Die Stadtverwaltung Dresden und der Freistaat Sachsen setzen beim Bau der Waldschlößchenbrücke geltendes Recht außer Kraft. Das darf nicht sein. Gesetze sind auch für die Öffentliche Hand verbindlich und nicht nur für den Kleinen Mann. Andernfalls würde der Rechtsstaat empfindlich geschwächt.” Aufforderungen von Lokalpolitikern (FDP-Chef Lohmeyer, SZ 18.8.), nun endlich klein bei zu geben, sind in diesem Zusammenhang wenig zielführend, sondern zeugen eher von politischer Unkultur und einem fragwürdigen Rechtsstaatsverständnis. Über die Rechtmäßigkeit des Verkehrszuges müssen im Streitfall die Gerichte entscheiden. Allein die Tatsache, dass die Brücke weitergebaut wird, setzt geltendes Recht jedenfalls nicht außer Kraft und stellt noch keine Rechtssicherheit her. |