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18. August 2010 - Neue Klage gegen Waldschlößchenbrücke |
Der Streit um die Brücke geht in eine neue Runde. Naturschützer kündigen eine weitere Klage an. Die könnte zu einem Baustopp führen. Die Stadt hatte zum Jahresanfang einen Fehler eingeräumt. Sie vergaß, Flächen im Uferbereich, in denen geschützte Pflanzen und Tiere leben, bei der Landesdirektion zu melden. Die Nachmeldung läuft derzeit als sogenanntes Änderungsverfahren zur Planfeststellung. Die Frist für Einwendungen ist nach Angaben der Direktion Anfang August abgelaufen. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Wenn sie getroffen ist und die Nutzung der Elbwiesen für das Brückenverschieben gestattet, klagt die Grüne Liga gegen den Beschluss. Geschäftsführer Urban begründet das so: „In einem separaten, nachgeschobenen Verfahren will sich die Stadt nun die Inanspruchnahme weiterer Naturschutzflächen für den Brückenbau genehmigen lassen. Das nennt man Salamitaktik.“ Urban argumentiert geschickt: Anfangs habe die Stadt behauptet, dass für den Bau eines Tunnels mehr Naturschutzflächen als für den einer Brücke in Anspruch genommen werden müsse. Doch rechne man die nachgemeldeten Uferbereiche dazu, ändere sich das. Urban: „Das bedeutet, dass durch den Brückenbau 9000 Quadratmeter mehr Flächen zerstört werden als durch einen Tunnelbau.“ Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz hatte dagegen das Abbaggern zum Jahresanfang als „temporären Eingriff“ bezeichnet. Der Sprecher der Landesdirektion, Holm Felber, wies gestern darauf hin, dass die Grüne Liga das Recht zum Klagen habe. Allerdings sei die Rechtsaufsichtsbehörde bestrebt, hieb- und stichfeste Beschlüsse zu treffen, die auch vor Gericht Bestand hätten. Urban hält dagegen: „Es hat keine Alternativenprüfung stattgefunden, die abwägt, ob ein Tunnel nicht die naturschutzverträglichere Lösung wäre.“ Die soll nun per Klage erstritten werden. Für das Verfahren ist das Oberverwaltungsgericht in Bautzen zuständig. Dort läuft bereits das Hauptsacheverfahren, das die Grüne Liga gegen die Brücke generell angestrengt hat. Wann das Urteil fällt, ist nach Angaben von Gerichtssprecher Michael Raden noch ungeklärt. Die Grüne Liga plant zunächst, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Erhält sie den, kann die Brücke nicht eingeschwommen werden. Dann muss das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheiden. Von Thilo Alexe (Sächsische Zeitung, 17. August 2010) |